FINANZIELLE FÖRDERUNG FÜR FORTBILDUNG
Erwerbstätige, die einen beruflichen Aufstieg anstreben und deshalb auf eigene Kosten einen längerfristigen Lehrgang zur Fortbildung besuchen, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen mit einer finanziellen Unterstützung durch die öffentliche Hand rechnen.
Der Fördersatz liegt immerhin bei 30,5 Prozent der Teilnahme- und Prüfungsgebühren. Darüber hinaus ist in manchen Fällen auch noch ein Zuschuss zu den Kosten einer Kinderbetreuung denkbar. Abend- und Wochenendlehrgänge fallen ebenso unter die Regelung wie Vollzeitmaßnahmen. Eine berufliche Qualifikation müssen Interessierte aber jeweils schon mitbringen. Außerdem schreibt das Bundesgesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsförderung (AFBG) beispielsweise vor, dass die Fortbildung mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst und der neue Abschluss öffentlich-rechtlich anerkannt ist. Pro Person kann eine solche Förderung nur einmal gewährt werden.
Auch bei der Volkshochschule des Rhein-Pfalz-Kreises gibt es mehrere Lehrgänge, mit deren Besuch die Bedingungen erfüllt werden. Es handelt sich dabei zum Beispiel um die nebenberufliche Vorbereitung auf die Abschlüsse "Handelsfachwirt(in)", "Bilanzbuchhalter(in)", "Bankfachwirt(in)", "Technische(r) Betriebswirt(in)", "Industriefachwirt(in)" und "Fachkaufmann oder -frau für Büromanagement". Alle sechs haben, nach etwa zwei Jahren Abendunterricht, eine Abschlussprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) zum Ziel. Für die Vermittlung des Stoffs stehen zwischen 412 und 652 Stunden zur Verfügung.


