Naturschutzgebiet Mechtersheimer Tongruben
Lage und Unterschutzstellung:
Die ehemaligen Tongruben liegen in der Rheinniederung südwestlich der Insel Flotzgrün. Mit Rechtsverordnung vom 3. März 1983 wurde das ca. 34 Hektar große Gebiet unter Schutz gestellt.
Geschichte:
Um 1600 ist die Fläche des heutigen Naturschutzgebietes Teil eines Wiesenzuges, der sich bandartig entlang des Hochufers vom Lingenfelder Altrhein bis nach Speyer erstreckt. Ca. 100 Jahre später wird dieser Bereich der Rheinniederung bereits vollständig von dämmen vor den Rheinhochwässern geschützt, steht also nur noch über Druckwasser mit dem Rhein in Verbindung. Aufgrund der verbesserten Standortbedingungen setzt eine Nutzungsänderung in Richtung Ackerbau ein.
Um 1900 wurde im Südosten der Gemeinde Mechtersheim auf einer etwa 36 Hektar großen Fläche mit der Tongewinnung begonnen, die erst 1953 eingestellt wurde. Von da ab blieben die Tongruben sich selbst überlassen. Aufgrund der klimatischen Bedingungen sowie der besonderen Boden- und Wassersituation entwickelten sich in kurzer Zeit sehr wertvolle Lebensräume, zumal das Gebiet weder land- noch forstwirtschaftlich nutzbar war. Daher konnte sich die Biotopentwicklung weitgehend ungestört vollziehen.
Es entstanden in dem vom Grundwasser beeinflussten Bereich Flachwasserzonen mit artenreichen, durch dicht bewachsene ehemalige Lorendämme untergliederte Röhrichtbestände sowie nasse Wiesen mit einzelnen Baum-Weiden und einige tiefere, ständig mit Wasser gefüllte Tümpel.
In Unkenntnis des damals schon schutzwürdigen Charakters des Gebietes wurde 1970 ohne besondere Auflagen in bezug auf die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege der Kiesabbau auf der Fläche der ehemaligen Tongrube genehmigt. Erst drei Monate nach dieser Planfeststellung regte eine Naturschutzorganisation die Unterschutzstellung des Gebietes aus vogelkundlichen Gründen an.
Kernstück und Ausgangspunkt für die Bemühungen um Unterschutzstellung war und ist das Vorkommen des Purpurreihers, der in Mechtersheim die zur Zeit einzige Kolonie (seit Ende der sechziger Jahre eine Kolonie von neun bis zwölf Brutpaaren) außerhalb des Alpenvorlandes darstellt. Daneben kommen auch Vogelarten wie Blaukehlchen, Drosselrohrsänger, Beutelmeise und Eisvogel vor, die Zeichen für einen intakten und vielfältigen Lebensraum sind.
Nachdem nun die Bedeutung des Gebietes erkannt war, bemühte man sich in Verhandlungen mit der Kiesfirma, das bis dahin noch nicht ausgebeutete letzte Drittel der Tongruben als Naturschutzgebiet einstweilig sicherzustellen. Durch den vollständigen Ankauf des Geländes sollte drohenden Entschädigungsansprüchen begegnet werden.
Im Januar 1981 wird der Kaufvertrag unterzeichnet. 90 % der Gelder werden vom Bund aus dem Programm zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung finanziert. Die restlichen 10% zahlt das Land Rheinland-Pfalz, Stiftung Naturschutz.
Mit Verordnung vom 28. März 1983 erfolgt die Ausweisung als Naturschutzgebiet. In den Jahren 1983 bis 1989 werden in drei Bauabschnitten die Uferbereiche des Riedwiesensees umfassend renaturiert. Die Kosten von ca. 900 000 DM werden zu 90% vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und zu 10% vom Landkreis Ludwigshafen übernommen.
Etwa zeitgleich zur Renaturierung (1984) beginnen wissenschaftlichen Begleituntersuchungen zur Erfolgskontrolle der Maßnahmen.
1998/86 werden die südwestlich unmittelbar an den Riedwiesensee anschließenden Ackerflächen (Steinäcker) ausgekiest. Es entsteht ein großer zusammenhängender Baggersee.
Durch seine Lage im geplanten Polder Mechtersheim rückt das NSG 1992 erneut in den Mittelpunkt naturschutzfachlicher Diskussionen. Die Einschätzungen möglicher Beeinträchtigungen des Gebietes differieren stark. Im rumplanerischen Entscheid der Bezirksregierung vom 30.6.1995 wird der Standort dann als vertretbar eingestuft. Gemäß den Aussagen des Entscheides entspricht die geplante Hochwasserrückhaltung bei Beachtung der im Entscheid genannten Maßnahmen, Hinweisen und Anregungen den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung. Der Planfeststellungsbescheid und damit die endgültige Festlegung des Polders Mechtersheim steht noch aus.
Anfang 1995 werden die Gänswiesen und der Steinäckersee für 1,25 Millionen DM vom damaligen Landkreis Ludwigshafen gekauft und damit langfristig sichergestellt.
Gebietsbeschreibung:
Das Naturschutzgebiet beinhaltet sowohl die Restfläche der ehemaligen Tongrube (Kernzone ca. 10 Hektar) als auch die ausgebeutete Kiesgrube (ca. 24 Hektar). Neben der Erhaltung der Kernzone mit den Brutgebieten der seltenen Vogelarten wurden große Teile des Kiesgrubengeländes naturnah umgestaltet.
Diese Renaturierung hat auch neue und zusätzliche Überlebensräume für die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt geschaffen.
So finden sich heute in dem Naturschutzgebiet die unterschiedlichsten Biotope wie:
- offene tiefe Wasserflächen,
als eine wichtige Grundlage als Nahrungs-, Rast- und Aufzuchtbiotop für bestimmte Vogelarten wie z.B. Haubentaucher. - kleine Inseln,
als ungestörte Brutplätze und als Standort für Weidenbüsche und ähnliche Vegetationsformen. - offene Schlammflächen,
als Lebensräume für zahlreiche Schlammbewohner und Nahrungsflächen für z.B. Frösche und Reiher. - offene Kies- und Sandflächen,
die günstige Lebensbedingungen für Flussregenpfeifer und Flussuferläufer sowie für bodenbrütende Bienen bieten. - Laichkrautzonen,
als Lebensraum für eine Vielzahl von Wasserpflanzen. - Röhricht und Großsegenried,
als Lebensraum für Zwergdommeln, Drosselrohrsänger, Rohrweihe und Purpurreiher. - Gebüsche und Waldtypen,
als Brut- und Lebensraum für zahlreiche Insekten, Vögel und Säugetiere. - Steilwände,
als Brutbiotope für Eisvogel und Uferschwalbe. - Amphibientümpel,
als unbeeinträchtigtes Laichrevier*, vom Hauptgewässer abgetrennt (Laichgewässer). - Schwimmende Inseln,
als Voraussetzung zur Ansiedlung von Lachmöwe, Flussseeschwalbe oder Haubentaucher.


