GREMIEN FÜR ENTSCHEIDUNGEN UND BERATUNG
Das höchste politische Gremium in einem Landkreis ist der Kreistag. Als Vertretung der Bürger legt er die Grundsätze für die Verwaltung fest und muss über viele wichtige Angelegenheiten wie die Höhe von Gebühren oder die Verwendung der Einnahmen beschließen. Einzelheiten sind in § 25 der rheinland-pfälzischen Landkreisordnung festgelegt.
Der Kreistag bei seiner konstituierenden Sitzung im Sommer 2009 |
Über die Zusammensetzung des Kreistages entscheiden die wahlberechtigten Einwohner des Landkreises alle fünf Jahre unmittelbar in allgemeiner, gleicher, geheimer und freier Wahl. Durch die Möglichkeit der Stimmen-"Häufelung" und des Ankreuzens von Kandidaten unterschiedlicher Listen ist das Wahlverfahren stark personenbezogen. Die Zahl der Sitze hängt von der Bevölkerungszahl des Landkreises ab und liegt inzwischen bei 46. Die derzeitigen Kreistagsmitglieder wurden am 7. Juni 2009 für fünf Jahre gewählt.
Um die zeitliche Belastung der ehrenamtlichen Mitglieder in Grenzen zu halten, gibt es noch eine Art "kleinen Kreistag", den Kreisausschuss. Er besteht im Rhein-Pfalz-Kreis derzeit aus 12 stimmberechtigten Mitgliedern, was der "große" Kreistag - ebenso wie seine Aufgaben - in der Hauptsatzung festgelegt hat. Die Zusammensetzung des Kreisausschusses orientiert sich an der Sitzverteilung im Kreistag.
Sowohl Kreistag als auch Kreisausschuss tagen jeweils unter Vorsitz von
Landrat
Clemens Körner, CDU
Stellvertreter sind
Erster Kreisbeigeordneter n.n.;
Kreisbeigeordneter Konrad Reichert, FDP;
Kreisbeigeordnete Rosemarie Patzelt, FWG.
Politische Arbeit findet außerdem in mehreren Fachausschüssen statt, die jeweils von dem oder der inhaltlich zuständigen Beigeordneten geleitet werden. Die verschiedenen Beiräte und Kuratorien haben durch die besondere Kompetenz ihrer Mitglieder auf bestimmten Gebieten ebenfalls Einfluss auf manche Entscheidungen.



