Informationen für Unternehmen und Wirtschaft
Hier finden Sie Informationen für Unternehmen und Wirtschaft.
Arbeitsschutz und Personaltestung
Informationen zum Thema Förder- und Hilfsprogramme
Soforthilfen für Selbstständige und kleine Unternehmen
Härtefallhilfen für Unternehmen
Mit den Corona-Härtefallhilfen RLP sollen Unternehmen, Soloselbstständige und angehörige der Freien Berufe unterstützt werden, die die durch die Folgen der Corona-Pandemie absehbar in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind und bei denen die bestehenden Hilfsangebote nicht oder nicht vollständig greifen. Die Anträge müssen wie die Überbrückungshilfe über prüfende Dritte eingereicht werden. Erstattet werden Fixkosten mit einem Zuschuss (Billigkeitsleistung) von bis zu 100.000 Euro.
Die Hilfen berücksichtigen die Monate November 2020 bis Juni 2021 und können in diesem Förderzeitraum für jeden Monat beantragt werden, in dem aufgrund einer Härtefallkonstellation keine Antragstellung für Überbrückungshilfe und/oder November- und Dezemberhilfe möglich ist oder war.
Die Verwaltungsvorschrift ist nachfolgend als Download zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen sowie den Link zum Antrag finden Sie unter
Härtefallhilfen - Härtefallhilfe in Rheinland-Pfalz beantragen (haertefallhilfen.de)VV_Haertefallhilfen_des_Bundes_und_des_Landes_RLP_01.06.2021.pdf
Neustarthilfe
Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige und kleine Kapitalgesellschaften unterstützt, die durch die Corona-Pandemie erhebliche finanzielle Einbußen erleiden. Sie erhalten einen Vorschuss von bis zu 7.500 Euro (bzw. bis zu 30.000 Euro als Mehr-Personen-Kapitalgesellschaft) für den Zeitraum Januar bis Juni 2021.
Die Neustarthilfe wird zusätzlich zu anderen Leistungen, wie z.B. der Grundsicherung, ausgezahlt und auch nicht auf diese angerechnet. Soloselbständige aller Branchen können die Neustarthilfe beantragen, wenn sie schon vor dem 1. Mai 2020 hauptberuflich selbständig tätig waren und die Überbrückungshilfe III nicht in Anspruch genommen haben. Weitere Informationen gibt es unter
Überbrückungshilfe Unternehmen - Neustarthilfe (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)Bundesprogramm „Überbrückungshilfe“
Mit der Überbrückungshilfe werden betriebliche Fixkosten bezuschusst. Seit 07.01.2022 bietet der Bund die Überbrückungshilfe IV für den Zeitraum Januar bis März 2022 an. Nähere Einzelheiten zu den Fördervoraussetzungen und zu den Förderkonditionen aller Hilfen finden Sie unter
Überbrückungshilfe Unternehmen - Startseite (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)Bitte beachten Sie: Anträge für die Überbrückungshilfe können ausnahmslos nur über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer gestellt werden. Hierzu steht ein bundesweites Antragserfassungssystem zur Verfügung. Soloselbstständige können alternativ im Rahmen der Neustarthilfe eine einmalige Betriebskostenpauschale in Höhe von bis zu 7.500 Euro als Vorschuss erhalten. Die Neustarthilfe kann ohne prüfende Dritte beantragt werden.
Falls Sie bisher noch keinen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer beauftragt haben, z.B. für ihre laufende Buchhaltung, die Fertigung von Steuererklärungen oder die Erstellung von Jahresabschlüssen, können sie diese u.a. hier finden:Programmdarlehn der ISB
Weitere Informationen finden Sie unter:
Corona | Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) (rlp.de)Neben den Sofortdarlehen des "Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz" stehen Unternehmen die Programmdarlehen der ISB zur Verfügung, die zur Abdeckung des unmittelbaren Finanzierungsbedarfs (Betriebsmittel) herangezogen werden können. Die Programmdarlehen richten sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, KMU sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler.
Diese Programmdarlehen sind:
- Unternehmerkredit RLP
- ERP-Gründerkredit RLP
- Aus- und Weiterbildungskredit RLP
- Betriebsmittelkredit RLP
Für diese Programme gelten die Antragsvoraussetzungen unverändert fort. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbanken.
Bei den Programmdarlehen werden im Zuge der aktuellen Krise auch bei Darlehen ohne Haftungsfreistellung auf formlosen Antrag der Hausbank Tilgungsaussetzungen (zunächst bis zum Jahresende) gewährt.
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Darlehen und Bürgschaften
Bürgschaften
Bürgschaftsrahmen
Der Bürgschaftsrahmen des Landes Rheinland-Pfalz wird kurzfristig um 2,2 Milliarden Euro auf 3 Milliarden Euro aufgestockt. Damit ist sichergestellt, dass alle Bürgschaftsanfragen bei Vorliegen der Voraussetzungen kurzfristig zugesagt werden können.
Höhere Landesabsicherung bis 90 Prozent
Als weitere Sofortmaßnahme erhöht das Land zudem die maximale Absicherung: Sowohl für ISB-Bürgschaften als auch für Landesbürgschaften gilt, dass Kredite künftig nach Maßgabe und unter den Voraussetzungen der „Bundesregelung Bürgschaften 2020“ mit bis zu 90 % der Kreditsumme abgesichert werden können.
„Express-Bürgschaften“
Um Unternehmen schnell mit Liquidität versorgen zu können, hat die Bürgschaftsbank die Möglichkeit erhalten, Bürgschaftsentscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro in einem vereinfachten Verfahren sehr kurzfristig eigenständig zu treffen („Express-Bürgschaften“).
Höhere Bürgschaften der Bürgschaftsbank bis 2,5 Millionen Euro
Für Bürgschaften, die von der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz ausgereicht werden, wurde der Höchstbetrag von 1,25 Millionen auf 2,5 Millionen Euro pro Einzelfall angehoben. Bund und Länder übernehmen dabei anteilig einen Teil des Risikos der Bürgschaftsbank durch Rückbürgschaften. Angesichts der gegenwärtigen Situation hat das Land seinen Haftungsanteil, ebenso wie der Bund, erhöht. Die Bürgschaftsquote beträgt hier bis zu 80 % der Kreditsumme.
Höhere ISB-Bürgschaften bis 5 Millionen Euro
Größere Bürgschaften über 2,5 Millionen Euro werden entweder von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) oder dem Land übernommen. Der Höchstbetrag für ISB-Bürgschaften wurde dabei von bisher 3,5 Millionen Euro auf 5 Millionen Euro pro Einzelfall erhöht. Weil ISB-Bürgschaften in einem sehr schlanken Verfahren ausgereicht werden können, trägt diese Sofortmaßnahme dazu bei, Unternehmen schnell mit der benötigten Liquidität zu versorgen. Bürgschaften ab 5 Millionen Euro werden auch weiterhin als Landesbürgschaften vergeben.
Verfahren/Informationen
Unternehmen sollten sich bei drohenden Liquiditätsengpässen in jedem Fall frühzeitig an ihre Hausbank wenden. Diese wendet sich dann an die Bürgschaftsbank bzw. ISB. Bei Fragen ist die Hotline der Bürgschaftsbank unter der Telefonnummer 06131/62915-65 und die Hotline der ISB unter der Telefonnummer 06131/6172-1333 zu erreichen.
Links:
KFW Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen
Weitere Informationen finden Sie unter: Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen | KfW
Beratungsförderung
Informationen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Das Bundeswirtschaftsministerium fördert Beratungen für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil. Die verbesserten Förderkonditionen für die Inanspruchnahme professioneller Beratungsleistungen gelten befristet bis Ende 2020. Nähere Informationen – insbesondere zur Antragstellung – hält das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf seiner Homepage unter www.bafa.de/unb bereit.
Kurzarbeitergeld
Informationen der Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesregierung hat sich auf einen erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld verständigt, wenn Unternehmen unter massiven Lieferengpässen leiden oder behördlich geschlossen werden müssen. Unternehmen müssen die Kurzarbeit erst bei der Arbeitsagentur anzeigen und danach den Antrag stellen. Nähere Informationen gibt die Bundesanstalt für Arbeit unter Corona-Virus: Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld - Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)
Steuerliche Maßnahmen
Informationen vom Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Vom Corona-Virus betroffene Unternehmen können bei ihrem Finanzamt Anträge stellen auf die Herabsetzung von Vorauszahlungen sowie auf Billigkeitsmaßnahmen, wie zum Beispiel Stundung der Steuerforderung oder Vollstreckungsaufschub.
Vorauszahlungen
Bei Gewinneinbußen können Unternehmen bei ihrem Finanzamt eine Anpassung von Steuervorauszahlungen beantragen. Es genügt, wenn die Unternehmen, ausgehend von den Gewinneinbrüchen seit Jahresbeginn und der Gewinnerwartung für den weiteren Verlauf des Jahres, die voraussichtliche Steuerschuld für den Veranlagungszeitraum 2020 glaubhaft machen. Es ist nicht erforderlich, den voraussichtlichen Gewinn des laufenden Wirtschaftsjahres im Einzelnen nachzuweisen.Stundung
Außerdem können sich Unternehmen mit Anträgen auf Stundung an das für sie zuständige Finanzamt wenden. Die Finanzämter können dabei Stundungen auch zinsfrei aussprechen. Ebenso wird bei der Stundung auf eine strenge Nachweisführung verzichtet. Es ist ausreichend, wenn die finanziellen Einbußen schlüssig dargelegt werden.
Für die Stundung sowie die Anpassung der Steuervorauszahlungen wurde den Steuerpflichtigen ein Antragsvordruck zur Verfügung gestellt, der auf der Internetseite des Landesamts für Steuern elektronisch abrufbar ist.
Antrag Stundung/Herabsetzung:
https://www.lfst-rlp.de/fileadmin/user_upload/Antrag_Stundung_Herbsetzung_Corona.pdfVollstreckungsmaßnahmen/Säumniszuschläge
Zugleich sind die Finanzämter angewiesen, bei den Betroffenen von Vollstreckungsmaßnahmen abzusehen und auf die Erhebung von Säumniszuschlägen zu verzichten.Sondervorauszahlung Umsatzsteuer
Unternehmen in der Corona-Krise können die Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer für das Jahr 2020 auf Antrag bis auf Null herabsetzen lassen. Sie erhalten folglich bereits geleistete Vorauszahlungen zurück. Allein diese Maßnahme führt in der Krise zu einer zusätzlichen Liquiditätsentlastung der Unternehmen in Höhe von bis zu 705 Mio. Euro.
Merkblatt - Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus
Auszubildende und Berufsschulunterricht
Informationen für Ausbildungsbetriebe
Ausbildungsbetriebe finden Informationen zum Sonder-Förderprogrammen unter
Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ - Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de) (Ausbildungsprämie, Zuschuss bei Ausbildung während Kurzarbeit, Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben)Bundesprogramm Ausbildungsplätze sichern | Knappschaft-Bahn-See (kbs.de) (Verbundausbildung)
Weitere Informationen
Informationen der Deutschen Industrie- und Handelskammer
Was deutsche Unternehmen konkret beim Thema Corona Virus beachten sollten erklärt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
Informationen der rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern
Die rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern bieten ebenfalls umfangreiche Informationen zum Umgang mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise:
IHK für die Pfalz Informationen in der Corona-Krise - IHK Pfalz (ihk24.de)
Informationen der Handwerkskammern Rheinland-Pfalz
HWK Pfalz: http://www.hwk-pfalz.de
Informationen des Zentralverbands des Deutschen Handwerks
Informationen des Zentralverbands des Deutschen Handwerks:
Der Mittelstandslotse
Der Mittelstandslotse ist Ansprechpartner für alle kleinen und mittelständischen Unternehmen aus Rheinland-Pfalz. Er betrachtet Unternehmen ganzheitlich und hilft, Ursachen für Probleme zu ermitteln. Er nimmt sich Zeit und besucht auf Wunsch auch die Firmen, um die Verhältnisse besser einschätzen zu können.
Auf Grundlage seiner langjährigen praktischen Wirtschaftserfahrung in mehreren Branchen entwickelt der Mittelstandslotse gemeinsam mit der Unternehmensleitung maßgeschneiderte Lösungswege. Der Mittelstandslotse begleitet jedes Unternehmen so lange, bis beide Seiten der Meinung sind, „loslassen“ zu können.
Die Beratung ist kostenfrei.
Bitte melden Sie sich vorab bei der Stabsstelle Mittelstandslotse im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau unter Telefon 06131/16-5652 oder per
E-Mail an Mittelstandslotse@mwvlw.rlp.de