Testen und Testangebote
Hier finden Sie Informationen rund um das Thema "Testen" und eine Übersicht der Teststellen sowie Informationen für Testzentren und Testende.
Informationen für Testinteressierte
Wann sollten Sie sich testen lassen?
Die Nationale Teststrategie beschreibt, wer in welchen Situationen auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet werden soll. Nach der aktuellen Nationalen Teststrategie ist für folgende Personengruppen eine kostenlose Testung vorgesehen:
1) Menschen mit Krankheitszeichen
Informationen zu den möglichen Symptomen finden Sie hier:
Was tun bei Corona-Verdacht? - Webseite der Landesregierung Rheinland-Pfalz
116117.de - Coronavirus - Was tun bei Verdacht einer Infektion? | 116117.de
2) Bei Kontakt zu positiv getesteten Personen
3) Bei bestätigter SARS-CoV-2-Infektion in bestimmten Einrichtungen
4) Vor (Wieder-) Aufnahme sowie vor ambulanten Operationen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder ähnlichen EinrichtungenAchtung: Angepasste Teststrategie (Stand: 15.02.2022)
Dazu wurde die Test-Verordnung, die die Kostenübernahme für die Tests regelt, geändert und ist am 12. Februar 2022 in Kraft getreten.
Zusätzlich wurde die Teststrategie als Handlungsanweisung für Ärzte und Testzentren sowie als Richtschnur für Patientinnen und Patienten angepasst.
Danach gilt:
- Der grundsätzliche Anspruch auf einen PCR-Test bleibt zwar bestehen. PCR-Tests gibt es aber nur noch nach positivem Antigen- Schnelltest.
- Bei Diagnose und Auswertung der PCR-Tests werden Risikopatienten, Personen in vulnerablen Bereichen (Pflege, Eingliederungshilfe, häusliche Pflege) und in medizinischen Bereichen (Praxen, Krankenhaus, Pflege, Rettungsdienste) bevorzugt. Auch Sie benötigen allerdings einen positiven Antigen-Schnelltest, bevor sie den PCR-Test machen können.
- Eine rote Warnmeldung auf der Corona-Warn-App reicht nicht mehr aus, um einen PCR-Test zu bekommen. Ein Anspruch muss zunächst mit einem Antigentest abgeklärt werden.
- Für das Freitesten, also das vorzeitige Beenden einer Isolierung bzw. Quarantäne, reicht der Antigen-Schnelltest.
- Auch Kinder werden weiterhin Zugang zu PCR-Tests haben.
Quelle: Angepasste Teststrategie - BundesgesundheitsministeriumAsymptomatische Personen (Personen ohne Symptome) haben weiterhin 1x pro Woche Anspruch auf eine Testung mittels PoC-Antigen-Tests (§ 4a TestV)
Weitere Informationen finden sie auf folgenden Seiten:
Fragen und Antworten zu COVID-19 Tests - Bundesgesundheitsministerium
Tests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 - infektionsschutz.de
Informationen für Testinteressierte rlp.de
Informationen zu Corona-Tests | Zusammen gegen CoronaPersonaltestung
Informationen zu den verschiedenen Testarten
1) PCR-Test
Der PCR-Test gilt als das zuverlässigste Verfahren, um einen Verdacht auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 abzuklären. Die Auswertung erfolgt im Labor. Das Ergebnis liegt nach wenigen Stunden bis Tagen vor.
PCR-Test: Goldstandard unter den Corona-Tests - infektionsschutz.de
2) Antigen-Schnelltest
Die Antigen-Schnelltests werden durch geschultes Personal durchgeführt. Die Auswertung der Schnelltests erfolgt vor Ort innerhalb von 15 bis 30 Minuten. Das Ergebnis ist jedoch nicht so verlässlich wie beim PCR-Test.
Antigen-Schnelltest: Schnelltest durch geschulte Personen - infektionsschutz.de
3) Antigen-Selbsttest
Antigen-Selbsttests sind zur Anwendung durch Privatpersonen bestimmt. Entsprechend einfach ist die Probenentnahme und -auswertung. Das Testergebnis liegt nach 15 bis 30 Minuten vor. Die Fehlerrate liegt aber etwas höher als beim PCR-Test.
Wo können Sie sich testen lassen? (Teststellen)
Hier finden Sie Teststellen in Ihrer Nähe
COVID-19 Tests RLP - Dashboard
Informationen zu Corona-Tests in RLP
Informationen zu Corona-Schnelltests | Zusammen gegen Corona
Wo finden Sie Coronaschwerpunktpraxen für symptomatische Personen?
Wichtige Hinweise
Terminvergaben erfolgen, falls erforderlich, individuell zwischen der zu testenden Person und der gewählten Teststelle.
Bitten achten Sie vor der Testung darauf, dass die gewählte Teststelle nach Testverordnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung abrechnet. Eine Testung nach § 2, 3, oder 4 der Testverordnung ist für Sie kostenlos. Etwaige Rechnungen können vom Gesundheitsamt nicht übernommen werden