⇑ / Wohngeld - Beantragung
Zuständige Mitarbeiter
Frau Julia König
Postadresse
Gebäude: KreishausRoom Nr.: A 204
Floor: 2. OG
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen a. Rhein

Details

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Wie ? Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Ist der im Wohngeldbescheid angegebene Bewilligungszeitraum abgelaufen, erfolgt auch die Folgebewilligung nur auf entsprechenden Antrag. Dieser darf frühestens 2 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums gestellt werden.
Wo? Den Antrag stellen Sie bei der zuständigen Gemeinde, - Verbandsgemeinde, - oder Stadtverwaltung. Über den Antrag entscheidet die Kreisverwaltung.
Wer? Grundsätzlich antragsberechtigt ist der Mieter von Wohnraum, sowie der Besitzer von Wohneigentum. Nicht antragsberechtigt sind alleinstehende Wehrpflichtige für die Dauer des Grundwehrdienstes (entsprechend auch Zivildienstleistende), sowie in der Regel alleinstehende Auszubildende in Erstausbildung.
Wie lange? Wohngeld wird im allgemeinen für 6 - 12 Monate bewilligt. Der Bewilligungszeitraum kann jedoch auch abweichen, wenn bestimmte Veränderungen absehbar sind. Auch die Einkommensart spielt hier eine Rolle.Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Sozialabteilung der Kreisverwaltung gerne zur Verfügung.
Unter folgendem Link gelangen Sie zum Antragsformular
Unter folgendem Link gelangen Sie zum Antragsformular