⇑ / Zuständigkeit der Bußgeldstelle des Rhein-Pfalz-Kreis
Zuständige Mitarbeiter
Frau Claudia Ferro

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis ist zustsändig für Verstöße aus allgemeinen Rechtsgebieten, wie beispielsweise aus dem Abfallrecht, Baurecht, Waffenrecht, Lebensmittelrecht, Ausländerrecht, Schulrecht, Zulassungsrecht, Landschaftsschutz, Tierschutz, Jugendschutz und viele mehr.
Die Höhe des Verwarngeldes bzw. des Bußgeldes richtet sich nach der Sach- und Rechtslage des vorgeworfenen Verstoßes. Zu prüfen sind der Einzelfall - Bedeutung der Ordnungswidrigkeit; - Vorwerfbarkeit; - wirtschaftliche Verhältnisse.
Von der Bußgeldstelle des Rhein-Pfalz-Kreis werden keine Führerscheine in Verwahrung genommen.
Zum 1. Januar 2013 gehen die Zuständigkeiten dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsverstößen, Alkohol- und Drogendelikte, sowie Alkoholverbot für Fahranfänger von den Kreisverwaltungen auf das Polizeipräsidium Rheinlandpfalz , Zentrale Bußgeldstelle, über, sofern diese nicht an andere Behörden übertragen sind. In einigen Städten (z.B. Ludwigshafen/Rh.) wird die Geschwindigkeitsüberwachung durch die eigenen Ordnungsbehörden durchgeführt und geahndet.
Zentrale Bußgeldstelle
Maximilianstraße 6
67346 Speyer
Telefon 06232 8720 - 5
Telefax 06232 8720 - 609
Öffnungszeiten:
Mo-Do von
09:00 - 12:00 Uhr u.
14:00 - 15:30 Uhr
Fr. von
09:00 - 12:00 Uhr
Bußgeldkatalog
Wir bitten Sie, sich wegen der Tatbestände des aktuellen Bußgeldkatalogs auf der Webseite des Kraftfahrtbundesamtes unter www.kba.de zu informieren.