⇑ / BAföG - Berechnung der Förderungshöhe
Zuständige Mitarbeiter
Frau Lena Hook
Postadresse
Gebäude: KreishausRoom Nr.: A 204
Floor: 2. OG
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein

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Frau Julia König
Postadresse
Gebäude: KreishausRoom Nr.: A 204
Floor: 2. OG
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen a. Rhein

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Frau Andrea Reuther

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Die Förderungshöhe ist grundsätzlich abhängig vom eigenen Einkommen, bzw. Einkommen des Ehepartners bzw. der Eltern (Ausnahme beim elternunabhängigen BAföG). Diese Positiven Einkünfte werden als Berechnungsgrundlage herangezogen. Nach Abzug von Steuern, Sozialpauschale und Freibeträgen ergibt sich das Einkommen im Sinne des BAföG's.Die individuelle Förderungshöhe berechnet sich nach folgender Faustregel:
- Bedarfspauschale nach dem BAföG (abhängig von der Ausbildungsform)
- abzgl. anrechenbares Einkommen und Vermögen des Auszubildenden
- abzgl. anrechenbares Einkommen des Ehegatten und der Eltern
- ergibt: Förderungsbetrag nach dem BAföG
Weitere ausführliche Informationen zur Berechnung der Förderungshöhe finden Sie im Internet auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.