Aufhebung der Allgemeinverfügung des Rhein-Pfalz-Kreises durch „Bundesnotbremse“


Damit sind die Allgemeinverfügungen des Rhein-Pfalz-Kreises vom 08. April sowie vom 15. April 2021 hinfällig und werden entsprechend aufgehoben.

Für den Rhein-Pfalz-Kreis ändert sich damit nicht viel, da der Großteil der Vorgaben durch die „Bundesnotbremse“ bereits durch die Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen ohnehin schon gegolten haben. Die Veränderungen für den Landkreis betreffen daher lediglich die Uhrzeit der Ausgangsbeschränkung, Schulen und Friseur-Besuche.

Da die Inzidenz im Rhein-Pfalz-Kreis weiterhin über 100 liegt, gelten daher ab dem morgigen Samstag folgende Regelungen der „Bundesnotbremse“:

·        Zusammenkünfte: Ein Haushalt plus eine Person, plus Kinder beider Hausstände bis einschließlich 14 Jahren

·        Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Sport allein ist bis 24 Uhr möglich

·        Individualsport: allein, zu zweit oder mit Personen des eigenen Haushalts. Kontaktloser Gruppensport nur für 5 Kinder bis 14 Jahre

·        Körpernahe Dienstleistungen sind weiterhin untersagt, lediglich medizinische oder hygienisch notwendige (wie bspw. Physiotherapie) sind mit FFP2-Maske erlaubt, für Friseure und Fußpflege ist zusätzlich ein aktueller negativer Test vorzulegen.

·        Terminshopping etwa in Bekleidungsgeschäften ist mit negativem Test, Erfassung der Kundendaten und einer Kundin oder einem Kunden pro 40 m² erlaubt.

·        Verpflichtende Schnelltests an Schulen für Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler. Ab einem Inzidenzwert von 165 pro 100.000 Einwohner wird wieder Homeschooling eingeführt.

 

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat angekündigt, die neuen Regeln des Bundes in ihre Vorgaben aufzunehmen und die Landesverordnung entsprechend anzupassen.

Einen schnellen Überblick über die Regelungen der „Bundesnotbremse“ gibt es unter https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick.

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Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung

Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz