Gemeinsame Fachstelle Adoption


Ludwigshafen: Es ist ein schönes Beispiel interkommunaler Zusammenarbeit: die bisher bestehende gemeinsame Fachstelle Adoption des Rhein-Pfalz-Kreises mit den Städten Ludwigshafen/Rhein, Frankenthal (Pfalz) und Speyer, wurde um die Stadt Neustadt an der Weinstraße erweitert.

Der Rhein-Pfalz-Kreis war einer der ersten Kreise in Rheinland-Pfalz, als er zum 01.01.2003 einen Zusammenschluss mit den Städten Frankenthal und Speyer forcierte und eine gemeinsame Adoptionsstelle bildete. Im Juni 2010 schloss sich die Stadt Ludwigshafen/Rh. an diese Stelle an und seit Juni 2020 gehört nun auch die Stadt Neustadt an der Weinstraße dazu. Damit ist diese Fachstelle die zweitgrößte in ganz Rheinland-Pfalz.

Die Gemeinsame Fachstelle Adoption ist Teil der Verwaltung des Jugendamtes des Rhein-Pfalz-Kreises und ist in den Räumen der Kreisverwaltung eingerichtet. Die Beteiligten übertragen die Aufgaben der Adoptionsvermittlung an den Rhein-Pfalz-Kreis.

Bianca Staßen, Erste Kreisbeigeordnete des Rhein-Pfalz-Kreises und zuständig für den Bereich Jugend und Soziales, freute sich bei Unterzeichnung der Vereinbarung am 20. August 2020 über die Vergrößerung und damit Bündelung der Zusammenarbeit. Mit ihr haben Bürgermeisterin Prof. Dr. Cornelia Reifenberg (Ludwigshafen), Beigeordneter Bernd Leidig (Frankenthal), Bürgermeisterin Monika Kabs (Speyer) und Bürgermeister Ingo Röthlingshöfer (Neustadt) ihre Unterschrift unter die Vereinbarung gesetzt.

Den Bereich Adoption besetzen 2 Diplom-Sozialarbeiterinnen, Sigrid Loerke und Heike Zimmerling. Bianca Staßen bedankte sich bei den beiden Mitarbeiterinnen und hob lobend hervor, dass sie wesentlich dazu beigetragen haben, die Fachstelle Adoption weit über den Rhein-Pfalz-Kreis hinaus bekannt zu machen. „Eine Adoption ist nicht nur eine Vermittlung, sondern sie ist ein lebenslanger Prozess, zu dem auch Beratung, Aufklärung, Hilfestellung und Begleitung gehört“, so Staßen. Derzeit werden rund 100 Familien von der Fachstelle Adoption betreut.

Insgesamt gesehen verlangt das Aufgabengebiet von den Mitarbeiterinnen der Fachstelle Adoption fundierte sozialpädagogische und psychologische Kenntnisse, Erfahrungswissen, entsprechende gutachterliche und beratende Kompetenzen, gründliches Wissen zur familialen Sozialisation und Rechtskenntnisse. Sie haben die Verantwortung, für ein Kind eine passende Adoptivfamilie zu finden und treffen dadurch auch eine Entscheidung, die das ganze weitere Leben dieses Kindes und der Adoptivfamilie beeinflussen wird.

Aufgabe der Vermittlungsstelle ist es daher, Kinder zu den für sie am besten geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern zu vermitteln, nicht aber für Bewerber ‚passende’ Kinder zu suchen. Die Entscheidung, welche Eltern ein Kind vermittelt bekommen, wird ausschließlich an den Bedürfnissen des Kindes ausgerichtet.