ÖFFNUNG AB FREITAG, 18. JUNI 2021 - KREISBÄDER UND SAUNEN IN MAXDORF, MUTTERSTADT UND SCHIFFERSTADT


Wie im Vorjahr gibt es jedoch bestimmte Vorgaben der Hygieneverordnung zu beachten:

Die Besucherzahl ist in jedem Zeitfenster begrenzt. Um das Limit nicht zu überschreiten und den Einlass zu entzerren, können Online-Tickets, die für ein bestimmtes Zeitfenster gelten, auf der Homepage unter www.kreisbaeder.de erworben werden. An der Kasse gibt es ein kleines Restkartenkontingent.

 

Nach der aktuellen Corona-Verordnung ist der Einlass momentan nur mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test oder einem Nachweis über eine vollständige Impfung bzw. eine durchgemachte Corona-Infektion, die nicht länger als sechs Monate zurückliegt, möglich. Kinder bis einschließlich 14 Jahre benötigen keinen Testnachweis.

Die Schwimmbäder haben selbst keine eigene Teststation, ein Testnachweis muss daher mitgebracht werden. Im Hinblick auf die sinkenden Inzidenzwerte können sich Änderungen bei den gesetzlichen Vorgaben ergeben. Die tagesaktuelle Presse oder die Homepage der Kreisverwaltung sollte daher beachtet werden.

Beim Schwimmen besteht keine Maskenpflicht, jedoch überall dort, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann, wie beispielsweise im Kassenbereich oder in den Umkleidekabinen. Die Gäste werden gebeten, die AHA-Regeln einzuhalten.

Die Öffnungszeiten sind auf der Homepage der Kreisverwaltung einzusehen.

Kassenschluss ist eine Stunde vor Ende des jeweiligen Zeitfensters, Badeschluss 30 min vor Ende des jeweiligen Zeitfensters.  Zwischen den Zeitfenstern wird das Bad gereinigt und desinfiziert.

Der Eintrittspreis beträgt 3 Euro für Erwachsene und 1 Euro für ermäßigte Personen (11 – 17 Jahre). Für Kinder bis 10 Jahre ist der Eintritt frei.

Eine Öffnung des Hallenbades in Römerberg wird aufgrund der aktuellen Personalsituation erst nach den Sommermonaten erfolgen.