Tierschutz

Tierschutz


Meldung eines tierschutzrechtlichen Verstoßes

Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere artgerecht untergebracht und gepflegt werden. Es ist insbesondere verboten, Tiere zu quälen oder ohne vernünftigen Grund zu töten. Sollten Sie beobachtet haben oder den Verdacht haben, dass Tiere nicht artgerecht oder tierschutzwidrig gehalten werden, steht Ihnen das nachfolgende Formular zur Verfügung. Bitte versuchen Sie möglichst detaillierte Angaben zu machen. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt.

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung. 


    Persönliche Angaben

    

    Angaben zur Tierhaltung

Bitte geben Sie hier den Namen und ggf. Vornamen der angezeigten Person ein.


Geben Sie hier bitte die Adresse bzw. eine möglichst genaue Beschreibung des Ortes an.

Geben Sie hier bitte die Tierart, den Zustand des Tieres, die Haltungsbedingungen etc. an 

Bitte erläutern Sie hier, welche Missstände Ihnen aufgefallen sind.


    Richtigkeit der Angaben und Datenschutz




Hinweis: 

§164 StGB Falsche Verdächtigung 

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht mit der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauernd zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Abs. 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen an deren wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

Mit Stern * gekennzeichnete Felder sind obligatorisch.


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