Wertstoffhöfe
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft betreibt für die Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Pfalz-Kreises ein flächendeckendes Netz von 16 Wertstoffhöfen.
Die Konzeption unserer Wertstoffhöfe (WSH) beruht auf der Zielsetzung, eine wohnortnahe kostenlose Anlieferung von bestimmten, verwertbaren Abfällen zu ermöglichen, die in fast jedem Privathaushalt in begrenztem Umfang anfallen können. Bitte beachten Sie unsere Benutzungsordnung (pdf):
Benutzungsordnung der Wertstoffhöfe des Rhein-Pfalz-Kreises
Die Wertstoffhöfe im Rhein-Pfalz-Kreis haben die Funktion, den Kreiseinwohnern ein Entsorgungsangebot für bestimmte verwertbare Abfälle in haushaltsüblichen Mengen anzubieten. Diese kostenlose Anliefermöglichkeit wird über die allgemeinen Abfallgebühren finanziert. Das Entsorgungsangebot auf dem Wertstoffhof ersetzt daher nicht die Notwendigkeit, bei größeren Mengen private Entsorgungsbetriebe in Anspruch zu nehmen. Aus Gründen der Gebührengerechtigkeit und zur Vermeidung von Kapazitätsengpässen werden für einzelne Abfallarten Höchstmengen für die Anlieferungen festgelegt.
Der Rhein-Pfalz-Kreis erlässt zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebsablaufs bei der Anlieferung von Abfällen und zur Konkretisierung des § 17 Abfallwirtschaftssatzung des Rhein-Pfalz-Kreises (AWS) folgende Benutzungsordnung für die kommunalen Wertstoffhöfe im Kreisgebiet.
Benutzungsordnung der Werstoffhöfe Benutzungsordnung WSH
Beschreibung der einzelnen Wertstoffhöfe:
- Wertstoffhof Altrip
- Wertstoffhof Bobenheim-Roxheim
- Wertstoffhof Böhl-Iggelheim
- Wertstoffhof Dannstadt-Schauernheim
- Wertstoffhof Dudenhofen
- Wertstoffhof Hanhofen
- Wertstoffhof Harthausen
- Wertstoffhof Heßheim
- Wertstoffhof Lambsheim
- Wertstoffhof Maxdorf
- Wertstoffhof Mutterstadt
- Wertstoffhof Neuhofen
- Wertstoffhof Otterstadt
- Wertstoffhof Römerberg
- Wertstoffhof Schifferstadt
- Wertstoffhof Waldsee