Schadstoffe

Schadstoffe

Abfälle, die aufgrund gefährlicher Inhaltsstoffe Gesundheit und Umwelt in besonderem Maße schädigen können, gehören zu den sogenannten Sonderabfällen ("gefährliche Abfälle") und dürfen nicht in die Restabfalltonne gegeben werden. Entsprechende Hinweise befinden sich meistens auf der Verpackung.

Ihre Sonderabfälle werden mehrmals im Jahr an einer Sammelstelle in Ihrem Wohnort kostenlos von unserem Schadstoffmobil angenommen. Geschultes Fachpersonal nimmt Ihre Sonderabfälle in haushaltsüblichen Kleinmengen (max. 20 kg) entgegen. Diese Abfälle werden unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen erfasst, transportiert und schließlich in speziellen Anlagen umweltgerecht entsorgt.

Die Sonderabfälle sind ausschließlich während der angegebenen Sammelzeiten persönlich zu übergeben. Außerhalb der Sammelzeiten dürfen keine Abfälle abgestellt werden. Flüssigkeiten sowie Pulver sind in dicht schließenden Behältern abzugeben.

  • Standorte und Annahmezeiten Schadstoffmobil

    Alle Termine finden an Samstagen statt. Annahmezeiten und Standort des Schadstoffmobils in Ihrer Gemeinde finden Sie im Textrahmen links unter dem Kalendarium Ihres Abfallkalenders.
    Oder laden Sie sich die kreisweite Übersicht aller Sonderabfalltermine (pdf) in Tabellenform herunter. 

  • Was gehört dazu?

    Zu den typischen Sonderabfällen aus dem häuslichen Bereich gehören z.B.:

    • Haushaltschemikalien (Waschmittel, Reiniger, Fleckentferner, Bleichmittel)
    • Biozide, Gifte (Pflanzen- und Holzschutzmittel)
    • (Auto-)Batterien (nähere Informationen weiter unten)
    • Flüssige Lacke (keine Wandfarbe!)
    • Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen
    • Lösungsmittel, ölverschmutzte Abfälle, Benzin
    • Altöl (nähere Informationen weiter unten)
    • Quecksilberhaltige Abfälle (Thermometer, Schalter)
    • Labor- und Fotochemikalien (Säuren, Laugen, Salze)
    • Feuerlöscher, Spraydosen mit Restinhalt
    • Klebemittel, Härter, Imprägniermittel
    • Asbesthaltige Abfälle (nähere Informationen weiter unten)



  • Geräte- und Autobatterien

    Batterien können gut recycelt werden und sind vom Verbraucher getrennt zu entsorgen. Für haushaltsübliche Gerätebatterien stehen auf unseren Wertstoffhöfen spezielle Sammelfässer bereit. Alternativ können Gerätebatterien auch beim Schadstoffmobil abgegeben werden.

    Die grüne Batterietonne
    Hier können alle herkömmlichen Gerätebatterien und Akkus hineingegeben werden. Dazu gehören beispielsweise Mono-, Mignon- und Baby-Zellen sowie Knopfzellen und 9V-Blockbatterien.

    Die gelbe Batterietonne
    Geräte mit hohem Strombedarf enthalten in der Regel wieder aufladbare Lithium-Ionen-Batterien/Akkus. Hierzu gehören z.B. Laptops, mobile Werkzeuge, Digi-Cams, Digitalkameras und Handys. Um Selbstentzündung durch Kurzschluss zu vermeiden, müssen die Batterie-Kontakte vorsichtshalber mit Klebeband abgeklebt werden. Auf den Wertstoffhöfen stehen für die Entsorgung von Lithium-Batterien sowie Batterien schwerer als 500 Gramm gelbe Fässer bereit. Bei Fragen hilft das Annahmepersonal gerne weiter.

    Rücknahme durch Einzelhandel
    Neben der kommunalen Batterie-Rücknahme gibt es eine Rücknahmeverpflichtung für den Einzelhandel. Geschäfte, die Batterien verkaufen, müssen Batterien gleicher Art kostenfrei zurücknehmen.

    Fahrzeugbatterien
    Batterien für Autos, Motorräder, Rollstühle sowie Solarbatterien werden am Schadstoffmobil und im Einzelahndel angenommen, jedoch nicht auf den kommunalen Wertstoffhöfen.

    Kaufpfand für Fahrzeugbatterien
    Wenn gleichzeitig mit dem Kauf einer neuen Autobatterie keine gebrauchte Batterie zurückgegeben wird, ist der Händler verpflichtet, ein Rückgabepfand in Höhe von 7,50€ zu erheben. Bei Rückgabe der gebrauchten Batterie wird dieses dann gegen Vorlage der Kaufquittung bzw. Pfandbelegs zurückerstattet. Allerdings nur von jenem Händler, der das Pfand zuvor tatsächlich erhoben hat.

  • Altöl

    Gemäß Altöl-Verordnung besteht für den Handel eine gesetzliche Rücknahmepflicht:

    • Beim Kauf von Motorenöl (Frischöl) ist die Verkaufstelle verpflichtet, die gleiche Menge an Altöl kostenlos zurückzunehmen.
    • Ohne gleichzeitigen Kauf von Frischöl ist die Verkaufstelle zur Rücknahme nur dann verpflichtet, wenn der Anlieferer den früheren, dortigen Erwerb des Öls durch Vorlage des Kaufbelegs nachweisen kann.

    Zusätzlich werden mineralische Altöle (Kfz-Getriebeöle) in haushaltsüblichen Kleinmengen bis zu 10 Liter/Woche auf den Wertstoffhöfen in Bobenheim-Roxheim, Lambsheim, Römerberg, Schifferstadt und Waldsee kostenlos angenommen.

    Größere Motorenölmengen sowie Heizölreste sind entgeltlich über private Entsorgungsunternehmen (pdf) zu entsorgen.

  • Asbesthaltige Abfälle

    Asbesthaltige Abfälle gelten als "gefährliche Abfälle" und müssen besonders sorgfältig entsorgt werden. Das Einatmen von Asbestfasern ist gesundheitsschädlich und kann Krebs erzeugen.

    • Kleinmengen bis zu 20 kg werden (staubdicht verpackt) kostenlos am
      Schadstoffmobil angenommen.
    • Größere Mengen müssen entgeltlich über einen privaten Entsorgungsfachbetrie (pdf) entsorgt werden.

    Allgemeine Informationen sowie Hinweise zum Umgang und zu den Entsorgungsmöglichkeiten von asbesthaltigen Bauabfällen finden Sie auf unserem Informationsblatt (pdf) zum Download.

  • Medikamente

    Altmedikamente gehören nicht zu den Sonderabfällen und werden nicht am Schadstoffmobil angenommen. Dennoch müssen sie sicher entsorgt und damit zuverlässig aus der Umwelt ausgeschleust werden, damit sie nicht an ungewollter Stelle unerwünschte Wirkungen entfalten.

    Ab in die Tonne
    Nahezu alle konventionellen Medikamente, wie sie üblicherweise in Privathaushalten anfallen, können im Rhein-Pfalz-Kreis in die Restmülltonne gegeben werden. Zusammen mit den übrigen Restabfällen gelangen sie ins Müllheizkraftwerk Ludwigshafen, wo sie umweltgerecht verbrannt und somit dauerhaft unschädlich gemacht werden. Damit die Medikamente nicht versehentlich in Kinderhände gelangen, sollte man sie möglichst nicht sichtbar unten im Abfallbehälter unterbringen.

    Nicht ins Abwasser
    Auf gar keinen Fall dürfen Altmedikamente in die Toilette oder in den Ausguss gegeben werden. Selbst moderne Kläranlagen können einige Wirkstoffe nicht vollständig abbauen. Wirkstoffreste oder deren Abbauprodukte gelangen dann mit dem Abwasser in die Fließgewässer und ins Grundwasser. Dort können sie Wasserorganismen schädigen und gelangen letztlich mit dem Gieß- und Trinkwasser in unsere Lebensmittel.

    Für alle Altmedikamente gilt daher:
    >> Ab in die Tonne, aber nicht in die Toilette! <<

  • Nachtspeicherheizungen

    Da Nachtspeicheröfen Schadstoffe (z.B. Asbest, Schwermetalle, künstliche Mineralfasern, PCB-haltige Bauteile) enthalten können, handelt es sich um gefährliche Abfälle im Sinne des Abfallrechts. Sie sollten daher ausschließlich durch versierte Fachkräfte gemäß TRGS 519 demontiert und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden. Die Freisetzung von Schadstoffen durch Zerlegen der Geräte ist unbedingt zu vermeiden.

    Geeignete Entsorgungsfachbetriebe:
    (Abholung ab Bordstein oder optional aus Wohnung mit Demontage)

    - Firma GEDEMO, Tel. 07331-9889-0, www.gedemo.de
    - Firma Ohnemus, Tel. 0621-391752-00, www.ohnemus-recycling.de

    Unter Einhaltung bestimmter Bedingungen können unzerlegte Geräte auch kostenlos an einer Übergabestelle des Kreises angeliefert werden. Dies ist zuvor mit dem EBA abzustimmen. Nähere Informationen finden Sie auf unserem
    Informationsblatt (pdf) zum Download.