Klimaschutzkonzept

Klimaschutzkonzept

Grundsätzliches: 

Grundsätzlich handelt es sich bei einem Klimaschutz- und/oder Klimawandelanpassungskonzept um einen schriftlichen Plan mit Zielen und Aufgaben für Klimaschutz- und/oder Klimawandelanpassungsaktivitäten des Bundes, eines Bundeslandes, eines Landkreises, einer Stadt oder Gemeinde. Die dortige Politik entscheidet über die Ziele und Aufgaben und beschließt deren Umsetzung durch die dortige Verwaltung. Sie beobachtet und steuert die Erfüllung der Aufgaben und die Erreichung der Ziele. Dazu ist eine wiederholte Information von Politik und Presse wichtig. Die Aufgaben werden von der Verwaltung des Bundes, eines Landes, eines Landkreises, einer Stadt oder Gemeinde selbst erledigt. Bei der Erstellung und Durchführung der Aufgaben aus dem Plan werden auch die tatsächlichen Bedingungen vor Ort berücksichtigt. Dabei helfen weitere Gruppen, zum Beispiel Bürgerinnen und Bürger, die Politik, Vereine und Verbände aus verschiedenen Bereichen. Nicht immer ist vor Ort ein solches schriftliches Konzept und eine anschließende übergreifende Kontrolle notwendig. Viele Aufgaben können auch zusammen mit den ohnehin vom Landkreis und seinen Gemeinden zu erledigenden sonstigen Aufgaben (mit-) gedacht und erledigt werden. 

Ein Integriertes Klimaschutzkonzept legt für mehrere Themen wie zum Beispiel Energieversorgung, Verkehr, Müll, Abwasser, Wasser und Naturschutz Ziele und Aufgaben fest, die die Verwaltung durchführen soll. Es gibt grundsätzlich auch die Möglichkeit, zu unterschiedlichen Bereichen eigene voneinander losgelöste Konzepte zu erstellen. Diese dürfen sich untereinander nicht widersprechen. 


Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreis:

Die Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises hat zum Beispiel neben einem übergeordneten Integrierten Klimaschutzkonzept auch ein sogenanntes Klimaschutzteilkonzept für ihre eigenen Liegenschaften erstellt. In diesem werden der Verwaltung zum Beispiel bestimmte Aufgaben an den Schul- und Verwaltungsgebäuden, die dem Kreis gehören, empfohlen. Dazu gehören beispielsweise Dämmmaßnahmen der bereits vorhandenen Gebäude oder der Austausch von Heizungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Man kann einen solchen schriftlichen Umsetzungsplan mit einem sogenannten "Sanierungsfahrplan" eines Gebäudes einer Privatperson vergleichen. Solche Pläne werden in der Regel von bestimmten anerkannten Stellen erstellt und kosten Geld. Dort arbeiten bestimmte Experten, die diese erstellen (Energie-Effizienz-Experten (EEE)). 

Konkret hat die Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises am 20.07.2015 und 14.03.20216 Beschlüsse über die Umsetzung der beiden zuvor erstellten Klimaschutzkonzepte "Integriertes Klimaschutzkonzept" und "Klimaschutzteilkonzept Kreiseigene Liegenschaften" gefasst und zur Umsetzung und Berichterstattung gegenüber Verwaltung, Gremien und Öffentlichkeit einen zuständigen Kümmerer eingestellt. Während der Phase der Initiierung und Etablierung des Klimaschutzes als sogenannte "neue, teilweise abteilungsübergreifende Querschnittsaufgabe" innerhalb der Kreisverwaltung wurden diese Personalstelle sowie bestimmte förderfähige Sachkosten über die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundes in den sogenannten "Erst- und Anschlussvorhaben" über einen Gesamtzeitraum von knapp vier Jahren mitfinanziert (https://www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie). Die Zielerreichung bzw. der Erfolg der Maßnahmen aus diesen Konzepten wird regelmäßig überprüft, zuletzt im Jahr 2020 (Vorlage - 0). 

Weitere Informationen zur Förderung: 

1. Erstvorhaben, Zeitraum 01.04.2017-15.08.2020, Förderkennzeichen 03K04502, beratende Begleitung bei der Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes für den Rhein-Pfalz-Kreis in eigener Zuständigkeit, 65% Zuschuss auf förderfähige Kosten 

2. Anschlussvorhaben, Zeitraum 16.08.2020-15.08.2022, Förderkennzeichen 03K04502-1, Anschlussvorhaben zur fachlich inhaltlichen Unterstützung bei der Umsetzung des intergerierten Klimaschutzkonzeptes des Rhein-Pfalz-Kreises, 40% Zuschuss auf förderfähige Kosten 


Rhein-Pfalz-Kreis: 

Die einzelnen Gemeinden und Städte innerhalb des Rhein-Pfalz-Kreises haben in der Regel ihre eigenen Klimaschutzkonzepte. Damit diese sich nicht mit dem Integrierten Klimaschutzkonzept des Rhein-Pfalz-Kreises widersprechen, wurde eine Vereinbarung zwischen den kreisangehörigen Gemeinden und dem Landkreis getroffen. Unterstützt werden die Städte, Gemeinden und Landkreise in Ihrer Klimaschutzarbeit zum Beispiel über die Landesenergieagentur oder die Verbraucherzentrale aus Rheinland-Pfalz (Energieagentur Rheinland-Pfalz (rlp.de),  Startseite | Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (verbraucherzentrale-rlp.de)). Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz berät zum Beispiel auch die Bürgerinnen und Bürger zu den Themen Energie, Umwelt- und Gesundheit. 

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