Reform des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes wird vollendet


Dies ändert sich für Patientinnen und Patienten:

 1. Patientenservice 116117: Ansprechpartner für gesundheitliche Beschwerden rund um die Uhr Wer außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Arztpraxen akute gesundheitliche Beschwerden hat, wird gebeten, immer zuerst den Patientenservice 116117 anzurufen. Über diesen Patientenservice können Patientinnen und Patienten in eine geeignete Versorgungsebene gesteuert werden. So kann gewährleistet werden, dass diese in empfohlenen Versorgungseinrichtungen bei Bedarf auch Ärztinnen und Ärzte für die Behandlung Ihrer Beschwerden antreffen.

2. Ärztliche Bereitschaftspraxen (ÄBP) werden bedarfsabhängig besetzt Die in ÄBP freiwerdende ärztliche Arbeitszeit wird zukünftig vor allem im Hausbesuchsdienst, dem AÄBD, eingesetzt. In jeder Region bleibt nachts eine ÄBP besetzt. In der Bereitschaftsdienstregion Rheinpfalz ist dies ab dem 2. November die ÄBP in Ludwigshafen. Die ÄBP Bad Dürkheim, Frankenthal, Grünstadt bleiben bestehen, werden aber dem Bedarf entsprechend eingeschränkt besetzt. Ist der Besuch einer ÄBP erforderlich, erfolgt durch den Patientenservice 116117 eine Anmeldung in der nächsten besetzten ÄBP.

3. Bei Bedarf kommt der Aufsuchende Ärztliche Bereitschaftsdienst Wer nachts oder am Wochenende dringend den ÄBD benötigt, aber aus körperlichen bzw. medizinischen Gründen nicht die Wohnung verlassen kann, zu dem kommt dann der durch den Patientenservice 116117 zentral gesteuerte Hausbesuchsdienst, der AÄBD, direkt nach Hause. Voraussetzung ist, dass Betroffene immer zuerst die Rufnummer des Patientenservice 116117 wählen und dort die Notwendigkeit eines Hausbesuchs festgestellt wird.

Voraussetzung für bedarfsgerechte Patientensteuerung: 116117
Um eine bedarfsgerechte Steuerung und somit auch die Vorteile für Patientinnen und Patienten flächendeckend in Rheinland-Pfalz realisieren zu können, bitten wir darum, alle Bekanntmachungen zum ÄBD ab dem 2. November 2021 anzupassen und keine Öffnungszeiten und keine Anschriften von ÄBP mehr zu veröffentlichen. Alle Patientinnen und Patienten werden gebeten, immer zuerst den Patientenservice 116117 anzurufen.

Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Telefon 116117 (gebührenfrei; ohne Vorwahl)

Bei Lebensgefahr bitte die 112 wählen!


ANHANG: ERLÄUTERUNGEN

1. Zu 1: Ansprechpartner für gesundheitliche Beschwerden rund um die Uhr

2. Zu 2: Ärztliche Bereitschaftspraxen (ÄBP) werden bedarfsabhängig besetzt

3. Zu 3: Bei Bedarf kommt der Aufsuchende Ärztliche Bereitschaftsdienst

4. Ziel der Reform: Verbesserung der Patientenversorgung

5. Ziel der Reform: Sicherung und Optimierung der Versorgung trotz Ärztemangel

6. Ziel der Reform: Attraktivität für medizinischen Nachwuchs steigern

7. Wartezeiten im Patientenservice 116117 werden weiter reduziert

8. WICHTIG: Im Notfall immer 112!

9. Wann ist der ÄBD unter 116117 zuständig?

10. Zusatzinformation: Arzttermine online buchen



1. Zu 1: Patientenservice 116117: Ansprechpartner für gesundheitliche Beschwerden rund um die Uhr
Die Steuerung der Patientinnen und Patienten in die für ihre Beschwerden richtige Versorgungsebene erfolgt zentral über die Telefonnummer des Patientenservice 116117. Der Einsatz des zertifizierten Medizinprodukts „Strukturierte medizinische Ersteinschätzung für Deutschland“ (SmED) gibt dem medizinischen Fachpersonal im Patientenservice 116117 zusätzlich die Sicherheit, nichts zu übersehen. Wird die Anmeldung in einer Ärztlichen Bereitschaftspraxis (ÄBP) erforderlich, werden Wartezeiten dort minimiert, denn der Patientenservice 116117 meldet die Patientin oder den Patienten in einer besetzten ÄBP an und übermittelt bereits die Patientendaten.

Um diese effektive Patientensteuerung zu ermöglichen, „appellieren wir an die Bevölkerung, die 116117 konsequent zu nutzen und nicht einfach ohne Anmeldung durch die 116117 bzw. ohne Rücksprache mit einem Arzt zur nächstgelegenen ÄBP zu fahren“, so der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) und Facharzt für Allgemeinmedizin, Dr. Peter Heinz.


2. Zu 2: Ärztliche Bereitschaftspraxen (ÄBP) werden bedarfsabhängig besetzt
Aufgrund des akuten Ärztemangels in Deutschland, so auch in Rheinland-Pfalz, stehen nicht mehr genügend Ärztinnen und Ärzte für die Besetzung aller frei werdenden Arztsitze zur Verfügung. Der Ärztemangel hat auch Auswirkungen auf den ÄBD. Junge Ärztinnen und Ärzte können in der Regel nur noch dann für die Aufnahme einer ambulanten ärztlichen Tätigkeit, vor allem in ländlichen Regionen, gewonnen werden, wenn die Zahl ihrer Bereitschaftsdienste überschaubar bleibt. Alle Kassenärztlichen Vereinigungen müssen daher die zur Verfügung stehenden ärztlichen Arbeitszeiten dort einsetzen, wo sie auch tatsächlich gebraucht werden. In vielen ÄBP kamen aber vor allem nachts und auch an einzelnen Abenden an Wochentagen eingeteilte Ärztinnen und Ärzte nicht oder kaum zum Einsatz. ÄBP werden daher zukünftig bedarfsabhängig geöffnet. In jeder Region bleibt eine ÄBP nachts besetzt. Wenn der Patientenservice 116117 eine Behandlung in einer ÄBP empfiehlt, wird die Patientin oder der Patient in der nächsten besetzten ÄBP angemeldet.

3. Zu 3: Bei Bedarf kommt der Aufsuchende Ärztliche Bereitschaftsdienst
Mit dem demografischen Wandel steigt der Anteil älterer und immobiler Menschen. Darauf muss sich auch der ÄBD einstellen. Für Hausbesuche werden daher zukünftig eigens Ärztinnen und Ärzte eingeteilt, die nicht gleichzeitig für die Patientenbehandlung in den ÄBP zuständig sind. Der Patientenservice 116117 koordiniert alle Hausbesuchseinsätze bedarfsgerecht und fahrzeitoptimiert. So können der steigende Bedarf nach Hausbesuchen im ÄBD gedeckt und gleichzeitig Reaktionszeiten nach Beauftragung eines Hausbesuchs erheblich verkürzt werden.

 

4. Ziel der Reform: Verbesserung der Patientenversorgung
Die neue Organisation des ÄBD bedeute eine Verbesserung der Patientenversorgung, betont Prof. Dr. Martin Seemann, der leitende Koordinator des Pilotprojekts in der Region Rheinhessen-Nahe. „Dank des Fahrdienstes sind die ärztlichen Kolleginnen und Kollegen recht schnell beim Patienten und können dadurch auch solch kranke Menschen behandeln, die körperlich nicht in der Lage sind, eine Ärztliche Bereitschaftspraxis aufzusuchen. Für diesen Patientenkreis spielt es ohnehin keine Rolle, ob der nächste Standort zwei oder 20 Kilometer von ihrer Wohnung entfernt liegt.“ Wichtigstes Kriterium ist nach wie vor die medizinische Dringlichkeit. Wartezeiten ließen sich dabei nie ganz vermeiden. „Das ist aber auch früher nicht anders gewesen und die Reform wird einen Beitrag leisten, lange Wartezeiten tendenziell zu verkürzen“, ist sich der Orthopäde und Bereitschaftsarzt sicher.

 

5. Ziel der Reform: Sicherung und Optimierung der Versorgung trotz Ärztemangel
Mit der Bereitschaftsdienstreform 2020/2021 erhält die KV RLP angesichts des bestehenden und sich noch verschärfenden Ärztemangels die Versorgungssituation im ÄBD in Rheinland-Pfalz weiterhin auf einem hohen Niveau. Durch die neue, intelligentere Organisation des ÄBD können ÄBP entsprechend dem Bedarf besetzt werden. Die in der Region niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte werden so von Bereitschaftsdiensten zu solchen Zeiten entlastet, in denen keine oder nur sehr wenige Patientinnen und Patienten Hilfe benötigen. Diese Hilfe kann durch den Patientenservice 116117 effizienter gesteuert werden und die in den ÄBP frei werdenden ungenutzten ärztlichen Arbeitszeiten können für den Hausbesuchsdienst und von den vielfach schon stark belasteten Ärztinnen und Ärzten für die Regelversorgung in ihren Praxen genutzt werden. So profitieren am Ende alle Menschen, ab 2. November auch in der Pfalz.

 

6. Ziel der Reform: Attraktivität für medizinischen Nachwuchs steigern
Zugleich ist es der KV RLP ein wichtiges Anliegen, nicht nur den derzeit praktizierenden Ärztinnen und Ärzten, sondern auch künftigen Niederlassungswilligen ein attraktives Arbeitsumfeld zu bieten. Denn eine Entlastung bei der Dienstbereitschaft macht eine Praxisgründung bzw. eine Anstellung in der ambulanten Versorgung für ausgebildete und noch unentschlossene Medizinerinnen und Mediziner interessanter. Diese legen berechtigterweise großen Wert auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Weniger Zeit im Bereitschaftsdienst ohne Patientenkontakte bedeutet zugleich mehr Zeit für Beratung, Diagnose, Therapie und Behandlung in der Regelversorgung. Auch das ist der jungen Medizinergeneration wichtig. So steigt durch die Reform auch die Attraktivität der Region für die Übernahme frei werdender Arztsitze.

7. Wartezeiten im Patientenservice 116117 werden weiter reduziert
Bedingt durch die Corona-Pandemie konnte und kann es beim Patientenservice 116117 (ohne Vorwahl, gebührenfrei) leider auch zu längeren Wartezeiten bis zur Verbindung kommen. Aber gebührenfreie Wartezeiten zu Hause auf eine Telefonverbindung zum Patientenservice 116117 sind immer noch angenehmer als die Fahrt zu einer Praxis und dortige Wartezeiten. Nur die Patientinnen und Patienten, denen der Patientenservice den Besuch einer ÄBP empfiehlt, brauchen sich auf den Weg zu machen.

Die Wartezeiten konnten inzwischen erheblich reduziert werden. Zu den meisten Zeiten werden Anruferinnen und Anrufer direkt zu einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Patientenservice 116117 durchgestellt. Zu folgenden Zeiten muss aber immer noch mit einem besonders hohen Anruferaufkommen gerechnet werden: Mittwoch 14 bis 17 Uhr, Freitag 17 bis 20 Uhr, Samstag und Sonntag 10 bis 14 Uhr.


Die KV RLP bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und Mitwirkung: Wenn kein dringendes medizinisches Problem vorliegt wird empfohlen außerhalb dieser Zeiten anzurufen.

Die KV RLP ist kontinuierlich dabei, weiteres Personal für den Patientenservice 116117 einzustellen und zu qualifizieren. Wartezeiten können so künftig weiter reduziert, wenn auch nicht immer gänzlich vermieden werden.


8. WICHTIG: Im Notfall immer 112!

Bei Lebensgefahr, schweren Unfällen, unerträglichen Schmerzen und, wenn ohne sofortige Behandlung gesundheitliche Folgeschäden zu befürchten sind, ist die Notfallrettung in der Trägerschaft des Landes, der Landkreise und der kreisfreien Städte zuständig (A.III.3 Landesrettungsdienstplan Rheinland-Pfalz; § 3 Rettungsdienstgesetz Rheinland-Pfalz). Der Rettungsdienst kann über die Telefonnummer 112 angefordert werden und trifft in kürzester Zeit ein.

Wann ist der ÄBD unter 116117 zuständig?
Für alle anderen gesundheitlichen Probleme gibt es den ÄBD, der zum Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen gehört (Sozialgesetzbuch V). Zur Diagnose und zur Behandlung aller nicht unmittelbar akut lebensgefährlicher Symptome sind daher zu deren Öffnungszeiten die niedergelassenen Haus- und Facharztpraxen zuständig. Außerhalb der regulären Praxisöffnungszeiten, also abends, nachts sowie an Wochenenden und Feiertagen, dient der ÄBD so ausschließlich der Versorgung solcher Patientinnen und Patienten, die während der Öffnungszeiten die Hausärztin oder den Hausarzt aufgesucht hätten (A.III.3 Landesrettungsdienstplan Rheinland-Pfalz). Der ÄBD ist rund um die Uhr unter der für Anrufer gebührenfreien Telefonnummer 116117 (ohne Vorwahl) erreichbar.

Das folgende Schaubild verdeutlicht, wie der Patientenservice 116117 eingehende Anrufe steuert.

9. ZUSATZINFORMATION: ARZTTERMINE ONLINE BUCHEN
Reguläre Arzttermine können Sie ganz bequem von zu Hause mit dem elektronischen Terminservice (eTerminservice) ausmachen. Mit Ihrer Postleitzahl und einem Vermittlungscode der überweisenden Arztpraxis können Sie online freie Termine bei Arzt- oder Psychotherapeutenpraxen in Ihrer Nähe einsehen und vereinbaren. Zum eTerminservice: https://eterminservice.de


Weiterführende Informationen zum Ärztlichen Bereitschaftsdienst:
www.kv-rlp.de/893350-24976

Weiterführende Informationen zur Reform des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes: https://www.kv-rlp.de/114454

Ihr Kontakt:
Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP)
Stabsstelle Kommunikation KV RLP
Isaac-Fulda-Allee 14 | 55124 Mainz
Telefon 06131 326-2820 | presse@kv-rlp.de | www.kv-rlp.de


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