Untersuchungen und Begutachtungen im Auftrag von Privatpersonen
Leistungsbeschreibung
Es werden Beurteilung der Prüfungsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen (nur sofern durch das Prüfungsamt einer Universität, Schule oder Fachhochschule so vorgegeben), Bescheinigung für das Finanzamt (Nachweis von Krankheitskosten) usw. durchgeführt.
FAQ
Welches Gesundheitsamt ist zuständig?
In Rheinland-Pfalz gilt das Wohnortprinzip. Dies bedeutet, dass das Gesundheitsamt am Wohnort (gewöhnlicher Aufenthaltsort) der / des zu Begutachtenden die Begutachtung durchführt. Für Begutachtungen zur Prüfungsfähigkeit gilt, dass auch Untersuchungen für zu Begutachtende möglich sind, die im Zuständigkeitsgebiet des Rhein-Pfalz-Kreises studieren (Kreisgemeinden des Rhein-Pfalz-Kreises, kreisfreie Städte Frankenthal, Ludwigshafen und Speyer).
Wo findet die amtsärztliche Untersuchung statt?
Die Untersuchung findet im Dienstgebäude des Gesundheitsamtes in der der Dörrhorststraße 36 in Ludwigshafen statt. Bitte melden Sie sich im 2. OG in Zimmer 209.
Was muss ich zu meinem Untersuchungstermin mitbringen?
Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass, den ausgefüllten Anamnesebogen, aktuelle medizinische Unterlagen und ggf. alle relevanten medizinischen Befundberichte oder Gutachten. Zusätzlich bei Begutachtungen zur Prüfungsfähigkeit sind mitzubringen: Schreiben der Universität als Nachweis der Notwendigkeit einer amtsärztlichen Begutachtung, Nachweis über den Prüfungstermin, ausgefülltes haus- /fachärztliches Attest [Link einfügen].
Muss ich zur Untersuchung nüchtern erscheinen?
Nein, Sie können vorher ganz normal essen und trinken.
Welche Kosten fallen an?
Für Untersuchungen und Begutachtungen im Auftrag von Privatpersonen trägt die / der zu Begutachtende die anfallenden Kosten. Bei Begutachtungen zur Prüfungsfähigkeit belaufen sich die Kosten aktuell auf maximal 75 € (vor Ort bar zu entrichten), die von der / dem Studierenden bezahlt werden müssen. Die Kosten der Begutachtung sind unabhängig vom Ergebnis der Begutachtung zu tragen. Für die Erstellung von Bescheinigungen für das Finanzamt belaufen sich die Kosten auf 48 € (Begutachtung nach Aktenlage) bzw. 85 € (Begutachtung mit Untersuchung).
Wie lange dauert eine amtsärztliche Untersuchung?
Dies hängt ganz vom Anlass ab. In der Regel beläuft sich die Untersuchungsdauer auf ca. eine Stunde. Dies kann jedoch auch abweichen.
Was muss ich bei der Begutachtung zur Prüfungsfähigkeit beachten?
Bitte beachten Sie unbedingt unser Merkblatt [Link einfügen]. Die Vorsprache beim Gesundheitsamt muss zwingend innerhalb von 48 Stunden nach dem in Frage kommenden Prüfungstermin erfolgen. Für die Annahme der Prüfungsunfähigkeit muss immer eine außergewöhnliche, mit der Prüfungssituation gewöhnlich nicht in Zusammenhang stehende, und deshalb den Aussagewert der Prüfungsentscheidung verfälschende Beeinträchtigung vorliegen. Nur solche Gesundheitsbeeinträchtigungen führen zur Annahme einer Prüfungsunfähigkeit, die im Einzelfall konkrete, erhebliche und prüfungsrelevante, d.h. objektivierbare leistungsmindernde Beschwerden verursachen. Genaueres hierzu finden Sie in unserem Merkblatt [Link einfügen]. Werden keine Krankheitszeichen im Rahmen der amtsärztlichen Untersuchung festgestellt, wird dies im amtsärztlichen Attest so festgehalten. Wir empfehlen dringend eine frühzeitige Vorstellung vor Beginn der jeweiligen Prüfung im Gesundheitsamt am Prüfungstag, damit die Prüfung bei Prüfungsfähigkeit am jeweiligen Prüfungstag noch absolviert werden kann. Die rechtsverbindliche Feststellung, ob Prüfungsfähigkeit oder Prüfungsunfähigkeit vorliegt, erfolgt ausschließlich durch das Prüfungsamt der jeweiligen Hochschule und nicht durch das Gesundheitsamt.
Anträge & Formulare
- Anamnesebogen
- Schweigepflichtsentbindung
- Muster Attest zur Vorlage beim Gesundheitsamt
- Merkblatt Prüfungsunfähigkeit von Studierenden
