Medizinische Einrichtungen

Medizinische Einrichtungen

Leistungsbeschreibung

Medizinische Einrichtungen nach § 23 Infektionsschutzgesetz (IfSG)  sind:

  1. Krankenhäuser,
  2. Einrichtungen für ambulantes Operieren,
  3. Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt,
  4. Dialyseeinrichtungen,
  5. Tageskliniken,
  6. Entbindungseinrichtungen,
  7. Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Nummern 1 bis 6 genannten Einrichtungen vergleichbar sind,
  8. Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutische Praxen,
  9. Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe,
  10. Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden,
  11. Rettungsdienste und Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes.

 Erkrankungen, der Verdacht von Erkrankungen sowie ein krankheitsbedingter Tod an der in § 6 IfSG genannten Krankheiten sind gemäß § 8 IfSG dem Gesundheitsamt zu melden.

FAQ

Krankenhäuser

Arzt- und Zahnarztpraxen