Förderbegutachtung
Leistungsbeschreibung
Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird eingeleitet, wenn sich aus der individuellen Lernprozessbegleitung und dem individuellen Förderplan Anhaltspunkte ergeben, dass eine Schülerin oder ein Schüler für eine volle schulische Teilhabe und einen erfolgreichen Bildungsweg sonderpädagogische Bildungsangebote benötigt.
Das sonderpädagogische Gutachten nimmt die Auswirkungen einer Behinderung / Beeinträchtigung auf schulisches Lernen und auf das Erreichen von schulischen Bildungszielen in den Blick. Es dient der Schulbehörde als Grundlage, einen sonderpädagogischen Förderschwerpunkt identifizieren und feststellen zu können.
Dabei handelt es sich primär um einen pädagogischen Prozess.
Nach § 26 der Schulordnung für die öffentliche Förderschule kann die Schulbehörde im Rahmen der Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs eine Untersuchung am Gesundheitsamt beauftragen.
Die Untersuchung umfasst
• die Feststellung des körperlichen Entwicklungsstands
• die Beurteilung der allgemeinen gesundheitlich bedingten Leistungsfähigkeit einschließlich Sinnesorgane und deren Auswirkungen auf schulisches Lernen
• Beeinträchtigungen oder Behinderungen aus medizinischer Sicht
• Angemessene Vorkehrungen bei der Bewältigung des Schulwegs und der Schülerbeförderung
FAQ
Was ist mitzubringen?
Vorsorgeheft (U-Heft), Impfpass, Fragebogen, ggfs. ärztliche Befundberichte und/oder Therapieberichte, Brille, Hörgeräte etc.
Wo findet die Untersuchung statt?
Im Gesundheitsamt.
