Schulfähigkeit
Leistungsbeschreibung
Nach der Schulordnung RLP haben die Schulen die Möglichkeit, die Schulfähigkeit/Schulbesuchsfähigkeit eines Schülers/einer Schülerin überprüfen zu lassen.
Die Untersuchung ist für den Schüler/die Schülerin verpflichtend. Die Anwesenheit einer sorgeberechtigen Person ist erforderlich. In dem Verfahren geht es um die Klärung, ob gesundheitliche Risiken oder Erkrankungen bestehen, die den Schulbesuch beeinträchtigen.
Die Eltern werden über das Ergebnis der Untersuchung informiert. Die Schule erhält im Anschluss eine schriftliche Stellungnahme.
FAQ
Wie lange dauert die Untersuchung?
Die Untersuchung dauert zirka 1 Stunde. Abweichungen sind möglich.
Was soll zur Untersuchung mitgebracht werden?
Ausgefüllter Fragebogen, U-Heft, Impfpass, ärztliche Befundberichte und/oder Therapieberichte.
Wie läuft die Untersuchung ab?
Nach einem Gespräch über die gesundheitliche Vorgeschichte findet eine orientierende körperliche Untersuchung statt.
Welche Kosten fallen an?
Es fallen keine Kosten für die Untersuchung an.
Weiterführende Links
- Schulgesetz (SchulG) vom 30. März 2004
- Schulordnung für öffentliche Grundschulen vom 10. Oktober 2008 (in der Fassung vom 6. Juni 2024)
- Schulordnung für den inklusiven Unterricht an öffentlichen Schulen vom 16. Mai 2024)
- Schulordnung für die öffentlichen Förderschulen vom 16. Mai 2024
- Schulordnung für die öffentlichen Realschulen plus, Integrativen Gesamtschulen, Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien (übergreifende Schulordnung) vom 12. Juni 2009
