Schulfähigkeit

Schulfähigkeit

Leistungsbeschreibung

Nach der Schulordnung RLP haben die Schulen die Möglichkeit, die Schulfähigkeit/Schulbesuchsfähigkeit eines Schülers/einer Schülerin überprüfen zu lassen.

Die Untersuchung ist für den Schüler/die Schülerin verpflichtend. Die Anwesenheit einer sorgeberechtigen Person ist erforderlich. In dem Verfahren geht es um die Klärung, ob gesundheitliche Risiken oder Erkrankungen bestehen, die den Schulbesuch beeinträchtigen.

Die Eltern werden über das Ergebnis der Untersuchung informiert. Die Schule erhält im Anschluss eine schriftliche Stellungnahme.

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