Medizinalkartei
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit in einem gesetzlich geregelten Heilberuf ausüben, sind Sie verpflichtet dies bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Weiterhin müssen jegliche Änderungen der personenbezogenen Daten, eine Praxisverlegung etc., sowie die Beendigung der Tätigkeit dem Gesundheitsamt ebenfalls unverzüglich gemeldet werden.
FAQ
Welche Heilberufe sind meldepflichtig?
> Altenpfleger freiberuflich
> Altenpflegerin freiberuflich • Anästhesietechnischer Assistent (ATA)
> Anästhesietechnische Assistentin (ATA) • Diätassistent / Diätassistentin • Ergotherapeut
> Ergotherapeutin Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger freiberuflich
> Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin freiberuflich • • Gesundheits- und Krankenpfleger freiberuflich
> Gesundheits- und Krankenpflegerin freiberuflich • Hebamme / Entbindungshelfer • Heilpraktiker
> Heilpraktikerin • HP beschränkt auf das Gebiet der Ergotherapie • HP beschränkt auf das Gebiet der Logopädie • HP beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie • HP beschränkt auf das Gebiet der Podologie • HP beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie • Kinderkrankenpfleger freiberuflich
> Kinderkrankenschwester freiberuflich • Krankenpfleger freiberuflich
> Krankenschwester freiberuflich
> Logopäde / Logopädin
> Masseur und med. Bademeister / Masseurin und med. Bademeisterin
> med. Fußpfleger / med. Fußpflegerin
> Medizinisch-Technischer-Assistent (MTA) / Medizinisch-Technische-Assistentin (MTA)
> Notfallsanitäter / Notfallsanitäterin
> Operationstechnischer Assistent (OTA) / Operationstechnische Assistentin (OTA)
> Orthoptist / Orthoptistin
> Pflegefachmann freiberuflich / Pflegefachfrau freiberuflich
> Pharmazeutisch-technischer Assistent (PTA) / Pharmazeutisch-technische Assistentin (PTA)
> Physiotherapeut / Physiotherapeutin
> Podologe / Podologin
Wie kann ich mich anmelden?
> Persönliche Vorsprache mit Terminvereinbarung
> Postversand
Welche Unterlagen werden benötigt?
> Ausweis
> Ausgefülltes Anmeldungsformular (siehe Formulare)
> Erlaubnisurkunde/Appropation (im Original vorlegen oder als amtlich beglaubigte Kopie)
Ist die Anmeldung gebührenpflichtig?
> Die Anmeldung ist kostenfrei
> Für die Ausstellung einer Bescheinigung wird eine Gebühr von 33,00 € erhoben.
Was sollte ich noch wissen?
