Abwasser

Abwasser

Leistungsbeschreibung

§ 1 Abwasserverordnung (AbwV) Anwendungsbereich (1) Diese Verordnung bestimmt die Mindestanforderungen für das Einleiten von Abwasser in Gewässer aus den in den Anhängen bestimmten Herkunftsbereichen sowie Anforderungen an die Errichtung, den Betrieb und die Benutzung von Abwasseranlagen.

FAQ

  • Was ist als Abwasser definiert?

    Abwasser ist Wasser, das durch menschliche Nutzung verändert wurde und nicht mehr als Trinkwasser oder für andere Zwecke verwendet werden kann. Es umfasst sowohl Schmutzwasser aus Haushalten, Gewerbe und Industrie als auch Regenwasser, das von befestigten Flächen abläuft.

  • Wo wird das Abwasser aufbereitet?

    In Kläranlagen. Das Abwasser muss so gereinigt/ aufbereitet werden, dass Gefahren für die menschliche Gesundheit durch Krankheitserreger nicht entstehen. Einrichtungen zur Beseitigung s. o. des in Satz 1 genannten Abwassers unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch die zuständige Behörde.

  • Wer ist die zuständige Behörde?

    Die SGD Süd ist als obere Wasserbehörde für größere Einleitungen oder wenn das Abwasser nicht im Rahmen der öffentlichen Abwasserbeseitigung entsorgt wird zuständig.

    Kreis- und Stadtverwaltungen als untere Wasserbehörde: genehmigen Einleitungen kleinerer Mengen.

    Nähere Informationen in den weiterführenden Links und den Internetseiten der einzelnen Städte und Kreise.

  • Wo finde ich die Anforderungen für die Einleitung von Abwasser?

    Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den unten aufgeführten Links.

  • Gibt es unterschiedliche Abwasser?

    Kurze Auflistung verschiedene Abwasserarten (Überbegriffe)

    Schmutzwasser: durch den Gebrauch verschmutzt oder in seinen Eigenschaften verändert. Es kann häusliches Abwasser (z. B. aus Toiletten, Duschen, Waschbecken) oder gewerbliches / industrielles Abwasser sein, das aus Produktionsprozessen oder Reinigungsarbeiten stammt

    Niederschlagswasser: auch Regenwasser, das von bebauten oder befestigten Flächen abläuft, gilt als Abwasser, da es durch den Kontakt mit diesen Flächen verunreinigt werden kann und in die Kanalisation geleitet wird.

    Grauwasser: eine besondere Kategorie ist das Grauwasser, das nur geringfügig verschmutzt ist und z. B. aus Duschen, Waschbecken oder Waschmaschinen stammen kann.

    Häusliches Abwasser: Abwasser, das im Wesentlichen aus Haushaltungen oder ähnlichen Einrichtungen wie Gemeinschaftsunterkünften, Hotels, Gaststätten, Campingplätzen, Krankenhäusern, Bürogebäuden stammt (häusliches Abwasser) oder aus Anlagen stammt, die anderen als den genannten Zwecken dienen, sofern es häuslichem Abwasser entspricht,

    Kommunales Abwasser: Abwasser, das in Kanalisationen gesammelt wird und im Wesentlichen aus den genannten Einrichtungen und Anlagen sowie aus Anlagen stammt, die gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken dienen, sofern die Schädlichkeit dieses Abwassers mittels biologischer Verfahren mit gleichem Erfolg wie bei häuslichem Abwasser verringert werden kann

  • Wem muss ich die Einleitung von Abwasser melden?

    Die Einleitung muss bei den zuständigen unteren Wasserbehörden beantragt werden.