Gebäudewasserversorgungsanlagen
Leistungsbeschreibung
Nach Trinkwasserverordnung sind Gebäudewasserversorgungsanlagen Anlagen, aus denen aus einer zentralen Wasserversorgungsanlage oder einer dezentralen Wasserversorgungsanlage übernommenes Trinkwasser über eine Trinkwasserinstallation (z. B. Hausinstallationen oder Leitungsnetze) an Verbraucher (z. B. Mieter, Pächter, Eigentümer) abgegeben wird.
FAQ
Was ist eine Gebäudewasserversorgungsanlage?
Gebäudewasserversorgungsanlagen: Anlagen, aus denen aus einer zentralen Wasserversorgungsanlage oder einer dezentralen Wasserversorgungsanlage übernommenes Trinkwasser über eine Trinkwasserinstallation an Verbraucher abgegeben wird.
Was ist der Unterschied zwischen öffentlicher und gewerblicher Trinkwasserabgabe?
Öffentlich: die Bereitstellung von Trinkwasser für einen unbestimmten, wechselnden und nicht durch persönliche Beziehungen mit der bereitstellenden Person verbundenen Personenkreis
Gewerblich: die unmittelbare oder mittelbare, zielgerichtete Bereitstellung von Trinkwasser im Rahmen einer Vermietung oder einer sonstigen selbständigen, regelmäßigen und in Gewinnerzielungsabsicht ausgeübten Tätigkeit
Was ist der Unterschied zwischen zentralen und dezentralen Wasserversorgungsanlagen?
Zentrale Wasserversorgungsanlagen: Anlagen einschließlich dazugehöriger Wassergewinnungsanlagen und eines dazugehörigen Leitungsnetzes, aus denen pro Tag mindestens 10 Kubikmeter Trinkwasser entnommen oder auf festen Leitungswegen an Zwischenabnehmer geliefert werden oder aus denen auf festen Leitungswegen Trinkwasser an mindestens 50 Personen abgegeben wird.
Dezentrale Wasserversorgungsanlagen: Anlagen einschließlich dazugehörender Wassergewinnungsanlagen und eines dazugehörigen Leitungsnetzes, aus denen pro Tag weniger als 10 Kubikmeter Trinkwasser entnommen oder im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit genutzt werden, ohne dass eine zentrale Wasserversorgungsanlage oder eine Eigenwasserversorgungsanlage vorliegt.
Was muss ich wem in Bezug auf Wasserversorgungsanlagen melden bzw. anzeigen?
Dem Gesundheitsamt muss schriftlich oder elektronisch Folgendes angezeigt werden:
• Die Errichtung einer Wasserversorgungsanlage
• die Erst-Inbetriebnahme einer Wasserversorgungsanlage
• die Stilllegung und Wiederinbetriebnahme einer Wasserversorgungsanlage
• die bauliche oder Betriebstechnische Veränderung an Trinkwasser führenden Teilen der Wasserversorgungsanlage, wenn diese Veränderung wesentliche Auswirkungen auf die Beschaffenheit des Trinkwassers haben kann
• den Übergang des Eigentums oder des Nutzungsrechts an der Wasserversorgungsanlage auf eine andere Person
Unter welchen Voraussetzungen besteht eine Untersuchungspflicht in Bezug auf Legionella spec.?
wenn sich in der Wasserversorgungsanlage eine Anlage zur Trinkwassererwärmung befindet mit
a) einem Speicher-Trinkwassererwärmer oder einem zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmer, jeweils mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern, oder
b) einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Trinkwasserleitung zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle für Trinkwasser, wobei der Inhalt einer Zirkulationsleitung nicht berücksichtigt wird,
sich in der Wasserversorgungsanlage Duschen oder andere Einrichtungen befinden, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt, und
c. die Wasserversorgungsanlage sich nicht in einem Ein- oder Zweifamilienhaus befindet.
Wie oft muss auf Legionella spec. untersucht werden?
• bei einer mobilen Wasserversorgungsanlage legt das Gesundheitsamt die Untersuchungshäufigkeit fest
• bei zeitweiligen Wasserversorgungsanlagen legt das Gesundheitsamt die Untersuchungshäufigkeit fest
Bei Gebäudewasserversorgungsanlagen:
a) mindestens alle drei Jahre, wenn das Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen, nicht aber einer öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird,
b) im Übrigen
Darf ich die Wasserprobe selbst entnehmen?
Generell ist es möglich, die Wasserproben selbst zu entnehmen und in einem Labor untersuchen bzw. auswerten zu lassen um einen ersten Hinweis zu bekommen, ob sich nachweisbare Keime im Wasser befinden. Behördlich ist dieses Prüfergebnis nicht verwertbar, da nur sachkundige und akkreditierte Probenehmer Wasserproben entnehmen dürfen. Die Untersuchung der Probe darf nur von zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden.
Welche Untersuchungsstellen sind zugelassen und wo finde ich dieses?
Die Verlinkung zu den zugelassenen Untersuchungsstellen finden Sie unter „weiterführende Links“.
