Wasserversorgungsanlagen

Wasserversorgungsanlagen

Leistungsbeschreibung

Das Gesundheitsamt überwacht die nachfolgenden Wasserversorgungsanlagen im Hinblick auf die Einhaltung der Anforderungen der Trinkwasserverordnung und die Erfüllung der Pflichten, die dem Betreiber der Wasserversorgungsanlage auf Grund dieser Verordnung obliegen:

a) Zentrale Wasserversorgungsanlagen:

Anlagen einschließlich dazugehörender Wassergewinnungsanlagen und eines dazugehörenden Leitungsnetzes, aus denen pro Tag mindestens 10 Kubikmeter Trinkwasser entnommen oder auf festen Leitungswegen an Zwischenabnehmer geliefert werden oder aus denen auf festen Leitungswegen Trinkwasser an mindestens 50 Personen abgegeben wird; hierzu zählen die Wasserwerke.

b) Dezentrale Wasserversorgungsanlagen:

Anlagen einschließlich dazugehörender Wassergewinnungsanlagen und eines dazugehörenden Leitungsnetzes, aus denen pro Tag weniger als 10 Kubikmeter Trinkwasser entnommen oder im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit genutzt werden, ohne dass eine zentrale Wasserversorgungsanlage oder eine Eigenwasserversorgungsanlage vorliegt; hierzu zählen Brunnen in Gewerbebetrieben.

c) Eigenwasserversorgungsanlagen:

Anlagen einschließlich dazugehörender Wassergewinnungsanlagen und einer dazugehörenden Trinkwasserinstallation, aus denen pro Tag weniger als 10 Kubikmeter Trinkwasser zur eigenen Nutzung entnommen werden; hierzu zählen Brunnen zur Selbstversorgung.

d) Mobile Wasserversorgungsanlagen:

Bewegliche Anlagen, aus denen Trinkwasser entnommen wird einschließlich Anlagen an Bord von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen sowie Anlagen, aus denen auf Meeresbauwerken Trinkwasser entnommen wird, jeweils einschließlich der Trinkwasserinstallation und etwaiger Wassergewinnungsanlagen; hierzu zählen Bunkerboote und Wassertransportfahrzeuge.

e) Gebäudewasserversorgungsanlagen:

Anlagen, aus denen aus einer zentralen Wasserversorgungsanlage oder einer dezentralen Wasserversorgungsanlage übernommenes Trinkwasser über eine Trinkwasserinstallation an Verbraucher abgegeben wird. Hierzu zählen Hausinstallationen.

f) Zeitweilige Wasserversorgungsanlagen:

Anlagen, aus denen Trinkwasser entnommen oder an Verbraucher abgegeben wird und die

aa) zeitweise betrieben werden, einschließlich einer dazugehörenden Wassergewinnungsanlage und einer dazugehörenden Trinkwasserinstallation, oder

bb) zeitweise an eine zentrale Wasserversorgungsanlage, eine dezentrale Wasserversorgungsanlage, mobile Wasserversorgungsanlage oder eine Gebäudewasserversorgungsanlage angeschlossen sind; hierzu zählen Volksfeste, Straßenfeste, Weihnachtsmärkte.