Gefährliche Hunde
Leistungsbeschreibung
- Gefährliche Hunde, Listenhunde, Beißvorfälle: Zuständigkeit liegt bei den Ordnungsämtern der Gemeinden und Städte
FAQ
Mein Hund wurde gebissen oder hat gebissen, ein Mensch wurde durch einen Hund bedroht oder verletzt, wo kann ich dies melden?
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Ordnungsbehörde.
Ich fühle mich durch ein Tier in der Nachbarschaft/im Haus bedroht oder fürchte mich vor diesem, wo kann ich mich hinwenden?
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Ordnungsbehörde.
Ich habe den Verdacht, einen „Listenhund/gefährlichen Hund erworben zu haben, wo kann ich dies melden?
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Ordnungsbehörde.
Wo kann ich die Haltung eines Listenhundes melden?
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Ordnungsbehörde.
