Schlachten
FAQ
Wer benötigt einen Sachkundenachweis zum Schlachten?
Personen, die beruflich oder gewerbsmäßig Tiere betäuben, ruhigstellen, schlachten oder töten benötigen einen Sachkundenachweis.
Wie bekomme ich einen Sachkundenachweis?
Dieser wird nach Antrag vom Veterinäramt erteilt. Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme an einem Lehrgang mit anschließender Prüfung in Theorie und Praxis oder der Nachweis einer gleichwertigen Qualifikation. Informationen zu den Lehrgängen finden Sie unter „Weiterführende Links“.
Ich möchte eine Hausschlachtung anmelden, was muss ich tun? Was muss ich beachten?
Wirbeltiere dürfen nur von Personen geschlachtet werden, die über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Tiere dürfen vor und während der Tötung nicht mehr als unbedingt erforderlich leiden. Dies erfordert, dass die Tiere vor dem Entbluten immer zu betäuben sind. Das sog. „Schächten“ (Töten ohne Betäuben) von Tieren ist grundsätzlich verboten.
Eine amtliche Fleischuntersuchung bei der Hausschlachtung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden ist zwingend erforderlich (s. Bereich Lebensmittel).
