beglaubigte Abschrift IfSG-Belehrung

Beglaubigte Abschrift § 43 IfSG-Belehrung 

Sollten Sie in der Vergangenheit eine Bescheinigung über die Infektionsschutzbelehrung im Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis erhalten haben und diese Bescheinigung erneut benötigen, können Sie eine beglaubigte Abschrift der Bescheinigung beantragen.

Füllen Sie hierfür bitte das untenstehende Formular aus.

Formular: Ausstellung einer beglaubigten Abschrift der Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz

Gebühren: 

Für die beglaubigte Kopie werden gemäß dem Besonderen Gebührenverzeichnis der Gesundheitsverwaltung RLP Gebühren in Höhe von 21,00 € erhoben. Diese sind vor Ausstellung des Dokuments zu bezahlen.  

Dienstleistungszeiten:

Eine Beantragung und Abholung der beglaubigten Abschrift ist in den Räumlichkeiten zu den üblichen Öffnungszeiten des Gesundheitsamtes möglich. Eine vorherige Terminvereinbarung ist hierfür nicht erforderlich. 


Unsere
Öffnungszeiten

Montag Von 08:00 bis 13:00 Uhr

Dienstag Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 14:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch Von 08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 14:00 bis 16:00 Uhr

Freitag Von 08:00 bis 12:00 Uhr


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