Rettungsdienst

Der Rettungsdienst

„Der Rettungsdienst ist eine öffentliche Aufgabe und integraler Bestandteil eines umfassenden Bevölkerungsschutzes…“ (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 Rettungsdienstgesetz – RettDG – Rheinland-Pfalz).

Damit ist das Ziel formuliert:

..durch den Einsatz von qualifiziertem Rettungsfachpersonal und den geeigneten Rettungsmitteln rasch und sachgerecht helfen, Leben retten und Leid mindern - rund um die Uhr erreichbar unter der europaweit einheitlichen Notrufnummer 112.

Das RettDG definiert, in welchem Rahmen Sanitätsorganisationen und gewerbliche Anbieter in den Rettungsdienst eingebunden werden können bzw. eingebunden werden müssen und gibt vor, welche Einrichtungen (z.B. Leitstellen, Rettungswachen, Luftrettungsdienst) vorgehalten bzw. geschaffen werden müssen. Es definiert die wesentlichen Aufgaben dieser Einrichtungen und regelt, in welchem Umfang die Träger an den Kosten dieser Einrichtungen und beim Betrieb zu beteiligen sind. Ergänzt und konkretisiert wird das RettDG durch den Landesrettungsdienstplan Rheinland-Pfalz (LRettDP).

Einer von acht Rettungsdienstbereichen in Rheinland-Pfalz ist der Rettungsdienstbereich Ludwigshafen. Dieser umfasst die Landkreise Rhein-Pfalz-Kreis und Bad Dürkheim sowie die kreisfreien Städte Frankenthal, Ludwigshafen, Speyer und Neustadt. Mit einer Fläche von knapp 1.181 km² ist unser Rettungsdienstbereich der flächenmäßig kleinste Rettungsdienstbereich im Land, jedoch mit über 623.000 Einwohnern einer der einwohnerstärksten.

Zuständige Behörde gemäß § 4 Abs. 2 RettDG für diesen Rettungsdienstbereich ist die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis.

Zur Erfüllung der Aufgabe, alle Hilfeersuchen, insb. Notrufe aus dem Leitstellenbereich entgegenzunehmen und zu bearbeiten (und somit auch zu alarmieren und zu disponieren) hat die Kreisverwaltung als zuständige Behörde für den gesamten Rettungsdienstbereich eine Integrierte Leitstelle in Ludwigshafen eingerichtet, die von der Stadt Ludwigshafen (Bereich Berufsfeuerwehr) und dem Deutschen Roten Kreuz Rheinland-Pfalz betrieben wird. Die Leitstelle nimmt darüber hinaus auch die Alarmierung im Bereich des Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe und dem Katastrophenschutz wahr.

Darüber hinaus hat die Rettungsdienstbehörde folgende wesentliche Aufgaben:

  • Festlegung der notwendigen personellen Ausstattung der Integrierten Leitstelle
  • Festlegung und regelmäßige Überprüfung der für die Sicherstellung des Rettungsdienstes in ihrem Rettungsdienstbereich notwendige Versorgungsstruktur
  • Entscheidung über erforderliche Änderungen unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
  • Beaufsichtigung der mit der Durchführung des Rettungsdienstes beauftragten Sanitätsorganisationen und sonstigen Einrichtungen zur Sicherstellung der qualitativen und quantitativen Aufgabenerfüllung

Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben bestellt die zuständige Behörde einen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD). Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst ist bei der Erfüllung seiner fachlichen Aufgaben weisungsfrei und folgende wesentlichen Aufgaben:

  • Festlegung der medizinischen Standards
  • Überwachung der Disposition des Rettungsdienstes durch die Integrierte Leitstelle.
  • Begleitung und Überwachung der Aus- und Fortbildung des ärztlichen als auch nichtärztlichen Rettungsdienstpersonals.

Alle Einrichtungen arbeiten untereinander und auch mit den Hilfsorganisationen eng und vertrauensvoll zusammen, um einen qualitativ hohen Standard im Rettungsdienst zu gewährleisten. Dieser steht den Menschen in unserem Rettungsdienstbereich 24 Stunden rund um die Uhr an jedem Tag zur Verfügung.

Weitere allgemeine Informationen finden auf der Seite des zuständigen Ministeriums des Innern und für Sport unter https://mdi.rlp.de/de/unsere-themen/bevoelkerungsschutz-und-rettungsdienst/rettungsdienst/