Bachelor of Arts

Bachelor of Arts - Studiengang „Verwaltung“

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis bildet mit der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz in Mayen (Eifel) in einem berufsintegrierten Studium die künftigen Beamtinnen und Beamte für den Zugang zum dritten Einstiegsamt im Verwaltungsdienst aus (früher „gehobener Dienst“).

Das berufsintegrierte Studium vermittelt wissenschaftliche Grundlagen und Kompetenzen sowie praxisbezogene Qualifikationen. Es beginnt immer am 1.7. eines Jahres, dauert drei Jahre und ist modular aufgebaut. Charakteristisch für dieses duale Studienkonzept ist die Kombination eines Studiums auf Hochschulniveau mit einer praxisbezogenen Ausbildung im Bereich der Verwaltung. Weitere Infos unter www.hoev-rlp.de.

Sie sollten mitbringen:

  • Hochschulreife oder Fachhochschulreife
  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder eine andere Staatsangehörigkeit, die den Zugang zu einem Beamtenverhältnis ermöglicht
  • Interesse an juristischen Fragestellungen
  • Interesse an schreibtischbezogenen Tätigkeiten, gute Rechtschreibkenntnisse
  • Gutes Ausdrucksvermögen, Umgangsformen und Kontaktfreudigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein und Selbstständigkeit


Wir bieten Ihnen:

  • eine qualifizierte Ausbildung im Beamtenverhältnis
  • flexible Arbeitszeiten, familiäre Atmosphäre, Jobticket
  • während der Ausbildung Anwärterbezüge (Gehalt) in Höhe von rd. 1.280 Euro monatl.
  • attraktive Entwicklungsmöglichkeiten im Öffentlichen Dienst


Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, aktuelle Zeugnisse, Nachweise über Praktika) senden Sie bitte bis zum 31.Oktober des Vorjahres. In Einzelfällen sind Bewerbungen auch nach dieser Frist möglich.

Per Email an:
Sandra.Mehrl@rheinpfalzkreis.de

Bewerbungen per Email bitte als eine zusammenhängende Datei, die 5 Megabyte nicht überschreiten sollte.

Per Post an:
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Abt. 1 – Frau Sandra Mehrl
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen

Bewerbungsunterlagen per Post bitte nur als unbeglaubigte Kopien einreichen und keine Mappen oder Klarsichtfolien verwenden, da eine Rückgabe aus Kostengründen nicht erfolgt.


Datenschutzgerechte Behandlung wird in beiden Fällen garantiert.



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www.hoev-rlp.de

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