Wichtige Hinweise zur Online-Zulassung i-Kfz

Online-Zulassung i-Kfz

Online-Zulassung i-Kfz ist ein neues Angebot, das die Abwicklung Ihrer Kfz-Zulassung über das Internet ermöglicht. Wenn Sie dazu dem Link zur Online-Zulassung folgen, treten Sie in einen Bereich ein, den wir von der Bundesregierung beziehen. Leider gibt es aktuell vonseiten des Kraftfahrtbundesamts noch keinen Online-Support, aber es wird daran gearbeitet. 

Falls Sie das Angebot nutzen und es dazu kommen sollte, dass Ihre Online-Zulassung während des Prozesses abgebrochen wurde, Sie keine Bestätigung trotz Zahlung erhalten oder Sie weitere Fragen bei der Abwicklung haben, müssen wir sie auf die FAQ des Portalbetreibers verweisen. 

Service-Hotline des Betreibers KBA: +49 461 316-0, E-Mail: kba@kba.de

Bei der Kfz-Zulassungsstelle des Rhein-Pfalz-Kreis selbst können wir vorerst nicht weiterhelfen.  Bitte sehen Sie daher von Anfragen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Zulassungsstelle ab.

Wir danken für Ihr Verständnis. 

Rechtliche und technische Hinweise des Betreibers:

Am 01. September 2023 ist eine Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten, mit der es rechtlich ermöglicht wurde, die Online Zulassung von Fahrzeugen in vielen weiteren Fallkonstellationen nutzen zu können (beispielsweise Zuteilung von Oldtimer-, Saison- und E-Kennzeichen oder das sofortige Losfahren mit ungestempelten Kennzeichen).

Die technische Umsetzung der neuen Online Funktionen, die als i-Kfz Stufe 4 bezeichnet werden, ist mit mehr Aufwand verbunden, als dies zu erwarten war. Zudem sind aufgrund verschiedener Cyberangriffe die Anforderungen an die IT-Sicherheit nochmals erhöht worden.

Aus diesen Gründen können in Rheinland-Pfalz die Programme zur Nutzung von i-Kfz Stufe 4 bis auf weiteres nicht zur Verfügung gestellt werden.

Darüber hinaus können ab 01. Februar 2024, aufgrund erhöhter IT-Sicherheitsanforderungen, die bisherigen Funktionen der Online Zulassung von Fahrzeugen (i-Kfz Stufe 3) nicht mehr zur Verfügung gestellt werden.

Die Abschaltung von i-Kfz Stufe 3 und die verspätete Umsetzung von i-Kfz Stufe 4 ist zwar sehr bedauerlich, diese Maßnahmen liegen außerhalb der Einflusssphäre unserer Zulassungsbehörde und sind von uns nicht zu vertreten. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir für Beschwerden nicht der richtige Ansprechpartner sind.


Ihr Zulassungsteam

Viele Zulassungsfälle können Sie mit dem Personalausweis (PA) oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion direkt online abwickeln. Ein Termin vor Ort ist in diesen Fällen entbehrlich

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