Vormund, Beistand

Sorgerecht, Vormund, Beistand

Kind an der Hand

Das Sorgerecht oder die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes und das Vermögen des Kindes. Sofern die Eltern oder ein Elternteil dies nicht wahrnehmen können, wird ein Vormund bestellt, der die gesetzlich geregelte Fürsorge übernimmt.

Sofern die Eltern oder ein Elternteil das Sorgerecht nicht wahrnehmen können, wird gerichtlich ein Vormund für die minderjährige Person bestellt. Dieser ist der rechtliche Vertreter des jungen Menschen und hat die Aufgabe für diesen und dessen Vermögen zu sorgen.

Die Beistandschaft ist ein Angebot des Jugendamtes für alle Mütter und Väter minderjähriger Kinder. Auf Wunsch wird eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter mit dieser Aufgabe beauftragt und unterstützt den jungen Menschen dabei, die Vaterschaft feststellen zu lassen und/oder Unterhaltsansprüche geltend zu machen.

Allgemeine Informationen zum Thema Sorgeerklärung, Vormundschaft und Beistandschaft können Sie den u.a. Leistungsbeschreibungen entnehmen.

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Zuständigkeiten Beistandschaften

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Zuständigkeiten

Vormundschaften, Pflegschaften

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