Kommunale Gleichstellungsbeauftragte vor Ort

Kommunale Gleichstellungsbeauftragte vor Ort

Allgemeine Informationen zu den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten vor Ort

 Nach § 2 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) ist die Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Frau und Mann auch eine Aufgabe der Gemeinden.

Durch die Einrichtung von Gleichstellungsstellen oder durch vergleichbare Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Verwirklichung dieses Auftrages bei der gemeindlichen Aufgabenwahrnehmung erfolgt.

Im Rhein-Pfalz-Kreis gibt es bei fast allen Verbandsgemeinden, Gemeindeverwaltungen und der Stadt Gleichstellungsbeauftragte, die meist ehren- bzw. nebenamtlich besetzt sind.