Elektrogeräte

Elektrogeräte

Seit dem Inkrafttreten des Elektrogerätegesetzes (ElektroG) im Jahr 2006 dürfen alte Elektrogeräte nicht mehr zusammen mit den übrigen Abfällen entsorgt werden. Alle Verbraucher sind verpflichtet, ihre Altgeräte an kommunalen Sammelstellen oder über Rücknahmesysteme des Einzelhandels zu entsorgen.

Im Rhein-Pfalz-Kreis erfolgt die kostenlose Entsorgung der Altgeräte in haushaltsüblicher Art und Menge über folgende Entsorgungswege:

  • 1 - Wertstoffhöfe

    Die meisten haushaltsüblichen Elektrogeräte (außer Kühl- und Klimageräte, Ölradiatoren und Nachtspeicherheizungen!) können kostenlos auf unseren Wertstoffhöfen abgegeben werden. Die Annahme erfolgt nur in haushaltsüblichen Mengen. Leicht entnehmbare Gerätebatterien und Akkus sind den Geräten zu entnehmen und in vor Ort bereitstehende Batteriebehälter zu geben. Angenommen werden:

    • Haushaltsgroßgeräte: z.B. Wasch- und Spülmaschinen, Herde, Trockner, Mikrowellen
    • Haushaltskleingeräte: z.B. Staubsauger, Kaffeemaschinen, Toaster, elektr. Spielzeuge, Fernseher, Computer, Telefone, Smartphones, Drucker, Radio, DVD-Player, Leuchten, elektr. Werkzeuge
    • Gasentladungslampen+LED: z.B. Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, LED-Lampen
    • Batterien: Gerätebatterien und Akkus
      (keine Autobatterien! -> Schadstoffmobil)


    Sofern Sie den Transport Ihres Großgeräts nicht privat organisieren können, so können Sie ein Unternehmen damit beauftragen. Die Firma Wahl aus Neuhofen transportiert Ihr Gerät für 20 Euro zum nächsten Wertstoffhof. Kontakt und Terminvereinbarung ist unter 06236 - 57271 möglich.

  • 2 - Kühlgeräte-Entsorgung

    Haushaltsübliche Kühl- und Klimageräte, Wärmepumpentrockner sowie Ölradiatoren enthalten umweltgefährdende Flüssigkeiten. Solche Elektogeräte werden im Rahmen der kommunalen Kühlgeräteentsorgung kostenlos abgeholt. Hier können Sie Ihre Geräte zur Kühlgerätesammlung anmelden.

    Wenn es mal schnell gehen muss, können Kühl- und Klimageräte auch eigenständig bei der Sammelstelle unseres beauftragten Unternehmens angeliefert werden. Die Selbstanlieferung ist ausschließlich dort kostenlos und nur während der Öffnungszeiten möglich.

    Aktuelle Annahmestelle für haushaltsübliche Kühl- und Klimagräte sowie Ölradiatoren aus dem Rhein-Pfalz-Kreis ist die Firma:

    Jakob Becker Entsorgungs GmbH
    Mühlweg 10
    67105 Schifferstadt
    Tel. 06235 / 935 - 100
    Annahmezeiten: Mo-Fr 7.00 - 16.00 Uhr

  • 3 - Rücknahme durch den Handel

    Seit 24. Juli 2016 sind ausschließlich große Elektrogeräte-Geschäfte mit einer Verkaufsfläche ab 400 m² zur kostenlosen Rücknahme ausgedienter Elektro-Geräte verpflichtet. Der Umfang der Rücknahmeverpflichtung richtet sich dabei nach der Größe des abzugebenden Geräts.

    Kleingeräte mit einer Kantenlänge bis maximal 25 cm
    können vom Verbraucher ohne gleichzeitigen Geräteneukauf abgegeben werden. Dabei ist es unerheblich, wo das Altgerät ursprünglich gekauft wurde. (Beispiel: Rasierer, Smartphone, Radiowecker)

    Größere Geräte mit einer Kantenlänge über 25 cm
    können vom Verbraucher nur dann beim Händler zurückgegeben werden, wenn er gleichzeitig ein vergleichbares Neugerät bei ihm kauft. (Beispiel: Kühlschrank, Waschmaschine, Fernseher)
    Interessant ist das insbesondere bei Hauslieferungen: Wenn der Kunde bereits beim Kauf mitteilt, dass er bei Auslieferung des Neugeräts das ausgediente Gerät zurückgeben möchte, muss dies kostenlos möglich sein.

    Kleine Elektrofachgeschäfte (< 400 m²) sind nicht zur Geräterücknahme verpflichtet, können dies jedoch auf freiwilliger Basis anbieten.