Sperrmüllabfuhr

Sperrmüll

Sperrige Abfälle werden im Rhein-Pfalz-Kreis "auf Abruf" am Wohngrundstück abgeholt. Jeder Haushalt hat die Möglichkeit, bis zu 6 m³ Sperrmüll pro Kalenderjahr kostenfrei zu entsorgen. Dieses Jahreskontingent kann nach Bedarf entweder in zwei Abfuhren zu je maximal 3 m³ aufgeteilt oder durch eine einzige Abfuhr von bis zu 6 m³ in Anspruch genommen werden.

Für darüber hinausgehende Sperrmüllmengen (>6 m³ pro Jahr) wird eine Gebühr von 45,70 Euro pro angefangene 3 m³ berechnet. Bei Interesse an zusätzlichen Sperrmüllabholungen kontaktieren Sie uns unter eba@rheinpfalzkreis.de unter Angabe Ihrer Adresse und Kontaktinformationen.

Nicht in Anspruch genommene Sperrmüllkontingente verfallen am Jahresende und können leider nicht auf das folgende Kalenderjahr übertragen werden, da für die Zuordnung das Abholdatum und nicht das Beantragungsdatum maßgeblich ist.  Gewerbebetriebe können keine Sperrmüllabfuhr in Anspruch nehmen.

  • Was gehört dazu?

    Zum Sperrmüll
    gehören haushaltsübliche Gegenstände des beweglichen Inventars (Möbelstücke), die sich selbst nach zumutbarer Zerkleinerung nicht im Restabfallbehälter bzw. Zusatzabfallsack unterbringen lassen. Hierzu zählen:

    • Möbelholz (z.B. Schränke, Tische, Stühle, Betten, Bilderrahmen, Regale)
    • Restsperrmüll (z.B. Matratzen, Polstermöbel, Teppiche, Spiegel, Vitrinen, Fahrräder, Metallmöbel jedoch keine Elektrogeräte!)


    Nicht zum Sperrmüll
    gehören Gegenstände, welche ehemals bauliche Bestandteile bzw. Erweiterungen eines Gebäudes oder Grundstücks waren (z.B. Dämm- und Ausbaumaterial, Türen, Fenster, Sanitäreinrichtungen, Rohre, Zäune, Pergolen, Tore, Markisen, Roll- und Fensterläden, Wandpaneele, Parkett usw.). Solche "Bau- und Renovierungsabfälle" sind in Eigenregie über private Entsorgungsunternehmen (pdf) zu entsorgen. 

    Ausgenommen von der Sperrmüllabfuhr sind insbesondere:

  • Bestellung Abfuhrtermin

    Die Sperrmüllabfuhr erfolgt auf Abruf und ist rechtzeitig unter Berücksichtigung einer 4 bis 6 wöchigen Vorlaufzeit beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft zu beantragen. Die  Beantragung ist per Online-Sperrmüllanmeldung oder telefonisch unter der 0621 / 5909 - 5555 möglich.

    Hinweis:
    Für Großwohnanlagen gelten festgelegte Sperrmülltermine. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Hausverwaltung oder rufen Sie uns unter der 0621 / 5909 - 5555 an.

  • Abfuhrmenge

    Am Abfuhrtag darf maximal das zuvor bestellte Abfuhrvolumen (bis 3 m³ oder bis 6 m³) bereitstehen. Maßgeblich sind die Abmessungen des bereitgestellten Sperrmüllhaufens. Das einfache Abfuhrvolumen von 3 m³ entspricht dabei beispielsweise einem Volumen von drei nebeneinander liegenden Würfeln mit einer Kantenlänge von jeweils 1m.

    Bei größeren Abfallmengen zum Beispiel durch Haushaltsauflösungen, Umbauarbeiten, Entrümpelungen oder nach Festlichkeiten lesen Sie weiter unten zum Thema Entrümpelung/Haushaltsauflösung.

  • Bereitstellung zur Abfuhr

    Die Sperrmüllabfuhr erfolgt grundsätzlich am beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft gemeldeten Wohngrundstück. Die sperrigen Abfälle müssen am Abfuhrtag spätestens um 6:00 Uhr im öffentlichen Verkehrsraum, optimalerweise am Gehwegrand, bereitstehen. Bitte beachten Sie, dass eine Abholung noch bis 18:00 Uhr erfolgen kann. 

    Die Sperrabfälle sind in die zwei Fraktionen "Möbelholz" und "Restsperrmüll" vorzusortieren und nebeneinander bereitzustellen. Sie werden am Abfuhrtag nacheinander von zwei Fahrzeugen abgeholt.

  • Voll-Service

    ACHTUNG!

    Der Voll-Service unseres Abfuhrunternehmens kann aufgrund der Corona-Pandemie derzeit leider nicht angeboten werden!

    Auf Bestellung werden die von Ihnen zum Abtransport vorbereiteten Sperrabfälle am Abfuhrtag von den Müllwerkern aus der Wohnung an die Straße getragen. Dieser Voll-Service ist kostenpflichtig und wird direkt von unserem beauftragten Abfuhrunternehmen angeboten. Konditionen und Kontaktdaten erhalten Sie von uns unter der 0621 / 5909 - 5555.

    Bitte vereinbaren sie zunächst Ihren Sperrmülltermin und setzen Sie sich anschließend für einen Voll-Service mit dem Abfuhrunternehmen in Verbindung.

  • Reklamationen

    Wurde der Sperrmüll am mitgeteilten Abfuhrtag (Abholungen erfolgen in der Regel noch bis 18 Uhr) nicht abgeholt oder wurden Tonnen beschädigt bzw. sind verloren gegangen, so reklamieren Sie dies bitte möglichst direkt am Folgetag beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft per Online-Reklamation bzw. unter der 0621 / 5909 - 5770 oder - 5555.

  • Entrümpelung/Haushaltsauflösung

    Im Zuge von Haushaltsauflösungen, Umbauarbeiten, Entrümpelungen oder nach Festlichkeiten fallen oft größere Abfallmengen an, die das Sperrabfalljahreskontingent von 6 cbm bzw. das Volumen des Restabfallbehälters um ein Vielfaches übersteigen können. Zudem sind hierbei oft kleinteilige Abfälle enthalten, die nicht mit der Sperrmüllabfuhr entsorgt werden können.

    Zur flexiblen Entsorgung von nur sporadisch anfallenden Großmengen bieten private Entsorgungsunternehmen entgeltlich Einmal-Container in verschiedenen Größen an. Diese Großbehälter werden für den von Ihnen bestimmten Zeitraum an der Anfallstelle aufgestellt und nach Befüllung wieder abgezogen.

    Bitte wenden Sie sich für entsprechende Angebote direkt an die regionalen privaten Entsorgungsunternehmen (pdf).

    Folgende Abfälle sollten Sie vorab separieren und getrennt entsorgen :
    Schadstoffe / Sonderabfälle (→ Schadstoffmobil)
    Kühlgeräte
    Elektroaltgeräte

    Zu schade für den Müll?
    Geben Sie gut erhaltenen Gegenständen eine zweite Chance als Sachspende an ein Sozialkaufhaus (siehe unten) oder mittels Anzeige in unserem
    Verschenkmarkt

  • Soziale Kaufhäuser

    Gut erhaltene Möbelstücke können Sie als Sachspende an ein Sozialkaufhaus abgeben oder Sie veröffentlichen kostenlos ein Inserat in unserem 
    VERSCHENKMARKT

    Warenkörbe bzw. Sozialkaufhäuser
    sind gemeinnützige Projekte, welche Sachspenden in Form gut erhaltener Gebrauchtwaren annehmen und zu günstigen Konditionen weitergeben. Die Abgabe von Gebrauchtwaren an den Warenkorb gilt als Sachspende und ist grundsätzlich unentgeltlich. Sie erfüllt gleich zwei gute Zwecke. Die Reduzierung der Abfallmenge durch Wiederverwendung sowie Hilfe für bedürftige Mitbürger und Förderung von Projekten zur Beschäftigung und Qualifizierung arbeitsloser Menschen.

    Über die Annahmebedingungen erkundigen Sie sich bitte direkt bei folgenden Einrichtungen: