Gesundheitswesen
Für welche Gebiete sind wir zuständig?

Das Gesundheitsamt Rhein-Pfalz-Kreis ist für den Kreis sowie die kreisfreien Städte Ludwigshafen, Speyer und Frankenthal zuständig.

Amtsärztlicher Dienst
Medizinische Untersuchungen, Begutachtungen und Beratungen, oft im Zusammenhang mit Einstellungsuntersuchungen, gesundheitlicher Eignung oder öffentlichen Gesundheitsaufgaben.

Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Gesundheitliche Vorsorgeuntersuchungen, Beratungen und Impfungen speziell für Kinder und Jugendliche und Unterstützung für ein gesundes Aufwachsen.

Belehrung nach §43 IfSG
Verpflichtende Information für Personen, die in bestimmten Berufen mit Lebensmitteln arbeiten, um sie über Hygienevorschriften und Infektionsschutz aufzuklären.

Reisen mit Betäubungsmitteln
Für das Reisen mit Medikamenten, die unter das Betäubungsmittelgesetz (BTM) fallen benötigen Sie innerhalb wie außerhalb des Schengen-Raumes eine Genehmigung.

Gesundheitsförderung und -berichterstattung
Durch Prävention und Aufklärung die Gesundheit der Bevölkerung verbessern. Gesundheitsberichterstattung sammelt und analysiert relevante Gesundheitsdaten, um fundierte Entscheidungen für Maßnahmen und Strategien zu treffen.

Sexuelle Gesundheit
Unterstützung und Aufklärung zu Themen der sexuellen Gesundheit

Hygieneüberwachung & Infektionsschutz
Kontrolle von Einrichtungen wie Krankenhäusern, Kitas, Pflegeheime oder Arztpraxen um sicherzustellen, dass Hygienestandards eingehalten und Gesundheitsrisiken minimiert werden.

Wasserhygiene
Trinkwasser ist für uns Menschen ein wichtiges Gut und ein kostbarer Rohstoff, mit dem ein vernünftiger und schützender Umgang unabdingbar ist. Deshalb gehört es zu unserer Kernaufgabe diese Ressource in den kreisfreien Städten (Stadt Ludwigshafen, Stadt Speyer, Stadt Frankenthal) und dem gesamten Rhein-Pfalz-Kreis gründlich zu überwachen und für seine gute Qualität Sorge zu tragen.

Umwelthygiene
Systematische Maßnahmen zur Sicherstellung von Lebensräumen durch Kontrolle von Umweltfaktoren (Luft, Wasser, Boden, Lärmschutz) und Informationen zur Vorbeugung von Erkrankungen durch u. a. Stechmücken sowie Informationen zu Hitzeanpassungen.

Medizinalkartei
Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit in einem gesetzlich geregelten Heilberuf ausüben, sind Sie verpflichtet dies bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt zu melden.

Präventions-Navi
Alle wichtigen Anlaufstellen zum Thema Gesundheitsförderung auf einen Blick.
