Kreisvorstand

Kreisvorstand

Kreisvorstand

In allen Landkreisen ist ein Kreisvorstand zu bilden. Er besteht aus dem Landrat und den Kreisbeigeordneten. Die leitende staatliche Beamtin nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.

Der Landrat bedarf der Zustimmung des Kreisvorstandes bei Eilentscheidungen. Der Kreisvor­stand entscheidet außerdem in den Fällen, in denen das Einvernehmen zwischen dem Landrat und einem Kreisbeigeordneten, der den Vorsitz in einem Ausschuss führt, hinsichtlich der Einberufung oder der Festsetzung der Tagesordnung nicht zustande kommt. Soweit der Landrat Angelegenheiten im Benehmen mit den Kreisbeigeordneten zu entscheiden hat, erfolgen die Beratungen im Kreisvorstand. Gleiches gilt für die Vorbereitung der Beschlüsse des Kreistags, die im Benehmen mit den Kreisbeigeordneten im Kreisvorstand erfolgt. Die Besprechungen des Landrates mit den Kreisbeigeordneten und der leitenden staatlichen Beamtin zur Erhaltung der Einheit der Verwaltung, die mindestens einmal im Monat stattfinden, erfolgen ebenfalls im Rahmen der Sitzungen des Kreisvorstandes; hierbei sollen insbesondere Angelegenheiten behandelt werden, über die zwischen den Geschäftsbereichen unterschiedliche Ansichten bestehen, die mehrere Geschäftsbereiche berühren oder die der Landrat, ein Kreisbeige­ordneter oder die leitende staatliche Beamtin wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Kreisverwaltung zur Beratung vorschlägt (§ 41 Abs. 3 LKO).


An den Sitzungen des Kreisvorstandes nehmen weiterhin regelmäßig der geschäftsleitende Beamte der Kreisverwaltung und als Protokollführerin die Persönliche Referentin des Landrates, Simone Riedel, teil.

Alle Landräte und Kreisbeigeordnete (früher: -deputierte) seit 1969


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