Umtauschaktion Führerschein

Umtauschaktion Führerschein

Betrifft vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine

Die erste Umtauschgruppe richtet sich nach dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers.

Für Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind gilt:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953
19.01.2033
1953 - 1958
19.01.2022
1959 - 1964
19.01.2023
1965 - 1970
19.01.2024
1971 oder später
19.01.2025

Die zweite Umtauschgruppe betrifft diejenigen, die bereits einen Kartenführerschein besitzen. Hier bestimmt nicht das Geburtsjahr die Umtauschreihenfolge, sondern das Ausstellungsjahr auf der Führerscheinkarte.

Für Führerscheine, die ab 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind gilt:

Ausstellungsjahr
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 - 2001
19.01.2026
2002 - 2004
19.01.2027
2005 - 2007
19.01.2028
2008
19.01.2029
2009
19.01.2030
2010
19.01.2031
2011
19.01.2032
2012 - 18.01.2013
19.01.2033

Der Antrag kann für Bürgerinnen und Bürger aus dem Rhein-Pfalz-Kreis bei der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis sowie bei den Gemeinde- und Verbandsgemeindeverwaltungen gestellt werden. Sofern die Fahrerlaubnis nicht von einer Führerscheinstelle des Kreises ausgestellt wurde, ist eventuell zusätzlich eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde notwendig. Es fallen Gebühren von 25,30€ an.

Für die Antragstellung ist erforderlich:

·         Terminvereinbarung

·         Gültiger Personalausweis/Reisepass

.         Führerschein

.         aktuelles biometrisches Lichtbild

Falls Sie eine Karteikartenabschrift der Führerscheinstelle des Rhein-Pfalz-Kreises benötigen, verwenden Sie bitte das untenstehende Formular.

Termin

Sie können nur mit einem vorab vereinbarten Termin die Führerscheinstelle zu unseren Öffnungszeiten aufsuchen. Die Terminbuchung ist unter folgendem Link möglich: 

Online Termin | Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis


ÖFFNUNGSZEITEN

Kontakt

E-Mail:
feb@rheinpfalzkreis.de