Ausländer-/Staatsangehörigkeitsrecht

Ausländerrecht und Staatsangehörigkeitsrecht

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Aktuelle Informationen

 Fiktionsbescheinigungen

Die Ausstellung von Fiktionsbescheinigungen ist wieder möglich. Die Ausländerbehörde beginnt mit der Bearbeitung der Anträge für die Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen, welche in den letzten neun Monaten aufgelaufen sind. Um eine geordnete und gerechte Abarbeitung gewährleisten zu können richtet sich die Reihenfolge nach Antragsdatum.

Sie werden von uns angeschrieben, sofern sie bereits im Besitz einer Bescheinigung sind, wird ihnen eine neue Fiktionsbescheinigung im vorgesehenen, anerkannten Muster zugeschickt.

Wir bitten, außer in besonders dringenden Fällen, von Sachstandanfragen abzusehen.

Wichtiger Hinweis: Dies gilt nur für befristete Aufenthaltserlaubnisse!

 
Geänderte Öffnungszeiten

Montag:              geschlossen

Dienstag:            08:00 – 11:30 und 14:00 – 15:30

Mittwoch:           08:00 – 11:30

Donnerstag:       08:00 – 11:30 und 14:00 – 15:30

Freitag:                08:00 – 12:00

Diese Öffnungszeiten gelten nicht für die Einbürgerungs- /Staatsangehörigkeitsbehörde!
Genaue Informationen finden sie auf der Seite der Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde

Eine persönliche Vorsprache ist außerhalb der Öffnungszeiten nicht möglich.


Bitte wählen Sie den für Sie zuständigen Bereich. Auf den folgenden Seiten erhalten Sie dann weitere Informationen.


Referatsleitung

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