Hilfe in besonderen Lebenslagen

  • Leistungsbeschreibung

    Hilfe in besonderen Lebenslagen wird Personen gewährt, die in einer besonderen Lebenssituation wie Pflegebedürftigkeit, hohes Alter, Krankheit, Behinderung oder in besonderen sozialen Schwierigkeiten sind. Entscheidend ist allein, dass dem Hilfesuchenden aufgrund seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse die Aufbringung der Mittel nicht zuzumuten ist. Die Beratung und Antragsstellung erfolgt über die Wohngemeindeverwaltung. Diese Hilfe erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen besonderer Bedarfssituationen auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind.