Schwerbehinderten-Ausweis

  • Leistungsbeschreibung

    Der Ausweis enthält die Informationen über die Eigenschaft als Schwerbehinderter, den Grad der Behinderung und über weitere gesundheitliche Merkmale. Diese vielfach gesundheitlichen Merkmale sind neben dem Grad der Behinderung Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen. Der Ausweis gilt als Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft, im Regelfall ab dem Zeitpunkt, an dem der Antrag beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung eingegangen ist. Den Schwerbehindertenausweis können Sie entweder beantragen bei
    Ihrer Stadt-/ Verbandsgemeinde -/ bzw. Gemeindeverwaltung oder
    
    Schwerbehindertenausweis einfach online beantragen oder
    
    direkt beim  Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung 
    
    

    Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.