Akteneinsicht in Bauakten

  • Leistungsbeschreibung

    Einen Anspruch auf Akteneinsicht hat neben dem Bauherrn in der Regel der unmittelbare Nachbar. Die betreffende Person hat sich durch Personalausweis zu legitimieren; Bevollmächtigte haben eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.

    Die Akten werden grundsätzlich nicht verschickt sondern können im Amt eingesehen werden.

    Für weitere Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauverwaltung gerne zur Verfügung. Anfragen per E-Mail richten Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: bauaktenarchiv@kv-rpk.de.