Sozialer Wohnungsbau (Wohnbauförderung für Eigentumsmaßnahmen oder Mietwohnungsbau)

  • Leistungsbeschreibung

    Unter bestimmten Voraussetzungen bietet das Land Rheinland-Pfalz eine Unterstützung in Form eines zinsgünstigen Kapitalmarktdarlehens an. Die frühere Begrenzung für Ehepaare und Familien mit Kindern ist entfallen. Antragsberechtigt sind auch Einzelpersonen. Gefördert werden:

    • der Neubau,

    • der Ausbau und die Erweiterung von Familienheimen, Eigenheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen,

    • der Ersterwerb von noch nicht bezugsfertigen Familienheimen, Eigenheimen und Eigentumswohnungen,

    • der Erwerb von vorhandenen Familienheimen, Eigenheimen und Eigentumswohnungen.

    Es müssen hierzu:

    • bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden,
    • bestimmte bautechnische Voraussetzungen erfüllt sein und
    • eine auf Dauer tragbare Belastung gegeben sein
    • und ausreichendes Eigenkapital nachgewiesen werden.

    Beim Erwerb oder Neubau von Familien- und Eigenheimen, sowie Eigentumswohnungen dürfen Verträge (insbesondere Kaufvertrag) erst dann abgeschlossen werden, wenn die öffentlichen/nicht öffentlichen Mittel bewilligt sind! Es darf mit dem Bau nicht vor Bewilligung der Mittel begonnen werden.

    Für Bauherren, die Mietwohnungen erstellen wollen, wird ebenfalls eine Förderung nach den "Grundsätzen vereinbarter Förderung" (§ 88d Zweites Wohnungsbaugesetz WobauG) angeboten. Diese Programme unterscheiden sich insbesondere nach den Einkommen der Mieter, für die sie gebaut werden sollen. Aus dieser Grundentscheidung folgen so dann Unterschiede in der Förderhöhe, nach den Obergrenzen der Wohnflächen und der Miethöhe.

    Weitere Informationen und Vordrucke erhalten Sie auf der Seite des Finanzministeriums RLP


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