Zuschüsse für die Modernisierung von Wohnungen

  • Leistungsbeschreibung

    Finanzierungshilfen für die Modernisierung:
    Das Land fördert mit diesem Programm die Verbesserung von Wohnungen.

    Dieses Modernisierungsprogramm kann von Eigentümern sowohl für ihre selbstgenutzten Eigenheime oder Eigentumswohnungen, als auch für ihre vermieteten Wohnungen in Anspruch genommen werden.

    • Antragsberechtigt sind die Eigentümer oder sonstige dinglich Nutzungsberechtigte des zu fördernden Objektes,
    • nicht jedoch die Mieter.

    Mit den Baumaßnahmen darf grundsätzlich erst nach Bewilligung der Fördermittel begonnen werden.

    Als Beginn gilt bereits, wenn der Antragsteller verbindliche Verträge unterzeichnet, ehe die finanzielle Hilfe des Landes zugesagt worden ist.

    Weitere Informationen und Vordrucke erhalten Sie auf der Seite des Finanzministeriums Rheinland-Pfalz


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende