Genehmigungsfreie Bauvorhaben

  • Leistungsbeschreibung

    • Gebäude bis zu 50 m³, im Außenbereich bis zu 10 m³ umbauten Raums ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten,
    • freistehende land- oder forstwirtschaftliche Betriebsgebäude ohne Unterkellerung und ohne Feuerstätten bis zu 70 m² Grundfläche und 4 m Firsthöhe, die nur zur Unterbringung von Sachen oder zum vorübergehenden Schutz von Tieren bestimmt sind,
    • Gewächshäuser für den Erwerbsgartenbau bis zu 5 m Firsthöhe,
    • Kleinwochenendhäuser , Wohnwagen und Zelte auf genehmigten Camping- und Wochenendplätzen,
    • Gartenlauben in Dauerkleingärten,
    • Garagen und überdachte Stellplätze (Carports) bis 50 m² Grundfläche ? außer im Außenbereich - die unmittelbar oder in einem Abstand bis zu 3 m an einer Grundstücksgrenze errichtet werden und folgende Maße nicht überschreiten: Wandlänge entlang der Grenze = 12 m, Wandhöhe an der Grenze = 3,20 m, Firsthöhe bei einem Giebel an der Grenze, Dachneigung bei der Traufe an der Grenze = 45°


    Zu ebener Erde liegende, unbeheizte Anbauten wie Wintergärten und Terrassenüberdachungen bis zu 50 cbm umbauten Raums bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 - 3, mit Ausnahme von Wohngebäuden im Außenbereich .

    Eine vollzählige Aufstellung enthält § 62 Landesbauordnung. Nähere Auskunft erhalten Sie von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.