Wann beginnt die Grundsicherungsleistung?

  • Leistungsbeschreibung

    Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragsstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen.
    Wichtig: Stellen Sie den Antrag sofort, wenn Ihre Einkünfte zum Bestreiten Ihres Lebensunterhaltes nicht ausreichen.