Unternehmenskarte erstmalig beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Unternehmenskarten werden an die Unternehmer:innen oder die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Personen ausgegeben bzw. zugestellt.
    Die Unternehmer:innen sorgen für die ordnungsgemäße Verwendung der Karten. Zusätzlich haben Sie dafür zu sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für das Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeugs dem Unternehmen zuzuordnen.
    Die Unternehmer:innen sind verantwortlich für die regelmäßige Speicherung der ausgelesenen Daten aus den Fahrtenschreibern und müssen diese auf Verlangen der Behörden oder deren Beauftragten aushändigen.
    Der Antrag ist durch die Unternehmer:innen oder eine vertretungsbefugte Person oder eine bevollmächtigte Person persönlich oder online zu stellen.
    Unternehmenskarten werden unpersönlich auf das Unternehmen ausgestellt und grundsätzlich an das Unternehmen direkt über-sandt. Die Gültigkeit der Unternehmenserstkarte beträgt 5 Jahre.
    Es können mehrere Unternehmenskarten für ein Unternehmen ausgestellt werden. Die Anzahl der auszugebenden Unternehmens-karten in einer Kartennummernserie ist auf maximal 62 Unternehmenskarten pro Unternehmen begrenzt.
    Bei darüber hinaus erforderlichen Unternehmenskarten wird die Zuteilung einer weiteren Kartenseriennummer und somit ein neuer Antragsprozess erforderlich.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Pfalz-Kreis



    Als Nachfolger der analogen Fahrtenschreiber wurden die neuen digitalen Kontrollgeräte eingeführt, mit denen europaweit die Lenk- und Ruhezeiten überwacht werden können. Bei uns können Sie die passenden

    • Fahrerkarten
    • Unternehmenskarten und
    • Werkstattkarten

    beantragen.

    Informationsblatt zum Ausdrucken

    Achtung! Für die Identitätsprüfung müssen Sie bei der Beantragung der Karte persönlich erscheinen. Bei uns können Sie nur die Karten bestellen.

    Auskünfte zur Einbaupflicht des Kontrollgerätes und über die Lenk- und Ruhezeiten erhalten Sie bei der  Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Regionalstelle Gewerbeaufsicht Karl-Helfferich-Str. 2 67433 Neustadt Telefon 06321/99-0

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Ggf. Zugang des ELSTER-Unternehmenskontos
    • Einen Nachweis des Handelsregisters bzw. der Gewerbeanmeldung
    • Als vertretungsberechtigte Person eine Vertretungsvollmacht oder als Inhaber:in des Unternehmens - ein formloses Schreiben mit Angabe Ihres Namens, Anschrift sowie Geburtstag und -ort.
    Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Pfalz-Kreis

    Zur Bestellabwicklung benötigen wir...

    Für die Fahrerkarte:

    • gültiger EU-Kartenführerschein
    • Biometrisches Lichtbild (1)
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung

    Für die Unternehmenskarte:

    • Personalausweis des Unternehmers
    • Gewerbeanmeldung (nicht älter als 5 Jahre) im Original
    • ggf. Vollmacht des Unternehmers sowie Personalausweis des Bevollmächtigten

    Für die Werkstattkarte:

    • Gewerbeanmeldung im Original
    • Nachweis über die Anerkennung der Werkstatt nach § 57 b StVO im Original
    • Arbeitsvertrag bzw. Erklärung des Arbeitgebers daß das Arbeitsverhältnis des Antragstellers noch besteht im Original
    • Schulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft im Original
  • Welche Gebühren fallen an?

    Kostenart: variabel
    Kostenhöhe (variabel): von 30 bis zu 45 Euro
    Bezeichnung der Kosten: Verwaltungsgebühr

    Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Pfalz-Kreis

    Für die Bearbeitung des Antrages auf Erteilung der Unternehmenskarte können durch die zuständige Kreis- oder Stadtverwaltung bei der Erst- und der Folgeausstellung Gebühren zwischen 20,00 – 50,00 EUR erhoben werden. Neben den Gebühren können Auslagen für Fremdleistungen Dritter und Gebühren und Auslagen anderer Behörden erhoben werden.

    Fahrerkarte: 47,00 €

    Unternehmerkarte: 47,00 €

    Werkstattkarte: 47,00 €

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Bei erstmaliger Erteilung einer Unternehmenskarte ist keine Frist einzuhalten.

  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Pfalz-Kreis

    Fahrpersonalgesetz
    Fahrpersonalverordnung

  • Was sollte ich noch wissen?

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.