Netzwerk "Kindeswohl"

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Um risikohafte Entwicklungen frühzeitiger zu erkennen, schneller handeln zu können und dadurch den Kinderschutz zu verbessern, wurde in Rheinland-Pfalz am 07. März 2008 das Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindesgefährdung beschlossen. In diesem Gesetz werden Maßnahmen zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit durch eine frühe Förderung und rechtzeitige Hilfen geregelt.

    Zum einen ist hierdurch ein verbindliches Einladungs- und Erinnerungsverfahren des Gesundheitsamtes zur Erhöhung der Teilnahmequote an kinderärztlichen Früherkennungsuntersuchungen entstanden.

    Werden U-Untersuchungen auch nach einem Erinnerungsschreiben nicht wahrgenommen und ergeben sich Anhaltspunkte für die Vernachlässigung, den Missbrauch oder die Misshandlung eines Kindes, unterrichtet das Gesundheitsamt das zuständige Jugendamt. Dessen Mitarbeiter/innen prüfen dann unmittelbar, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.

    Zum anderen fordert und fördert des Landesgesetz die Bildung von Netzwerken in den Landkreisen und kreisfreien Städten.


    Im Rhein-Pfalz-Kreis wurde am 10. September 2008 das "Netzwerk Kindeswohl" gegründet. In diesem Netzwerk werden verschiedene Fachkräfte aus Beratungsstellen, Gesundheitsamt, Jugendamt, Jugendhilfeeinrichtungen, Kindertagesstätten, Schulen aber auch Ärzte, Gemeindevertreter Justiz und Polizei miteinander vernetzt. Das Ziel ist es, möglichst allen Kindern im Rhein-Pfalz-Kreis ein gesundes Aufwachsen und eine gute Förderung ihrer Entwicklung zu ermöglichen.

    Um dies zu erreichen gibt es zwischenzeitlich in allen Kreisgemeinden sogenannte Lokale Netzwerke, die sich vor Ort insbesondere nachfolgenden Themenschwerpunkten widmen: 

    •  Welche Angebote für Familien in belastenden Lebenssituationen bestehen bereits?
    •  Durch welche präventiven Angebote können wir Familien und Alleinerziehende noch unterstützen?
    •  Wie können die Gesundheitsförderung und die Prävention gestärkt werden

    Das Jugendamt ist ein wichtiger Netzwerkpartner. Für den Kinderschutz ist neben dem Allgemeinen Sozialen Dienst auch der Kinderschutzdienst Rhein-Pfalz-Kreis von großer BedeutungDer Kinderschutzdienst in Trägerschaft des Caritasverbandes der Diözese Speyer ist in Limburgerhof (Tel.: 06236 46 14 067) oder Speyer (06232 87 25 120) zu erreichen und berät/unterstützt Kinder, die Opfer von Misshandlungen und sexuellem Missbrauch werden. Gleichzeitig erfolgt dort auch die Beratung von Einrichtungen, Institutionen und Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen (z.B. Hebammen, Lehrer, Therapeuten, etc.).