Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern im Rhein-Pfalz-Kreis

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  • Leistungsbeschreibung

    Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern im Rhein-Pfalz-Kreis

    Alljährlich ehrt der Rhein-Pfalz-Kreis nach den vom Kreistag erlassenen Richtlinien seine erfolgreichen Sportlerinnen, Sportler und Mannschaften.

    Eine finanzielle Zuwendung nach den Kreisrichtlinien erhalten Sportler und Sportlerinnen im Aktiven und im Jugendbereich, sofern sie zumindest einen Deutschen Vizemeister in einer vom Dachverband des deutschen Sports anerkannten Sportart errungen haben. 

    Berücksichtigt werden in diesem Bereich ferner Sportlerinnen und Sportler, die eine Teilnahme an einer offiziellen Welt- oder Europameisterschaft bzw. den Olympischen Spielen vorweisen können.

    Entsprechende Erfolge in Altersklassen werden gesondert geehrt, ebenso wie Teilnehmer der von den deutschen Fachverbänden Nominierten (Trainer, Schieds- und Kampfrichter, Betreuer o.ä.) an Olympischen Spielen, Welt- oder Europameisterschaften.

    Persönliche Ehrungsvoraussetzungen sind, dass die zu ehrenden Sportler/-innen den Erfolg als 

              a) Mitglied eines Vereins im Landkreis oder

              b) Einwohner, mit Hauptwohnsitz im Landkreis errungen haben. 

    Die ausgeübte Sportart muss den anerkannten Dachorgani­sationen des Deutschen Sports (Deutscher  Sportbund, Landessportbünde, Sportbünde) als Fachverband angehören.               

    Grundlage für die Ehrungen sind die Meldungen durch die Sportfachverbände sowie die Stadt- und Gemeindeverwaltungen im Landkreis.

    Unabhängig hiervon können Erfolge auch direkt beim Rhein-Pfalz-Kreis bis zum 15.Januar des Folgejahres, in dem der Erfolg errungen werden konnte, formlos gemeldet werden.

    In Abhängigkeit von vorhandenen Haushaltsmitteln entscheidet der zuständige Ausschuss für Schule, Kultur und Sport über eine mögliche Zuwendung.

    Im Nachgang zu dieser Sitzung werden dann unsere erfolgreichen Sportlerinnen und Sportler im Rahmen eines Festaktes geehrt.

    Die Richtlinien finden Sie hier.


    Ehrung der Sportlerin/des Sportlers des Jahres

    Der Rhein-Pfalz-Kreis wählt außerdem in jedem Jahr einen Sportler bzw. eine Sportlerin oder eine Mannschaft, der/­die sich durch besondere Leistungen ausgezeichnet hat, zum/­r Sportler/­Sportlerin bzw. Mannschaft des Jahres.
    Über die Auswahl befindet eine Jury. Neben politischen Vertretern des Kreises sind auch Vertreter der Sportverbände und der Sportpresse Mitglieder dieser Jury.
    Das Ergebnis der Wahl zum Sportler des Jahres wird nach der Wahl bekannt gegeben, die Ehrung erfolgt traditionell bei der jährlich stattfindenden Kreissportschau.
    Grundlage für die Wahl sind die Meldungen durch die Sportfachverbände sowie die Stadt- und Gemeindeverwaltungen im Landkreis.
    Unabhängig hiervon können Vorschläge auch direkt beim Rhein-Pfalz-Kreis bis zum 31.12. des betreffenden Jahres formlos gemeldet werden. 


    Übersicht bisheriger Sportlerinnen und Sportler des Jahres.pdf