Medizinische Einrichtungen
Leistungsbeschreibung
Medizinische Einrichtungen nach § 23 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind:
- Krankenhäuser,
- Einrichtungen für ambulantes Operieren,
- Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt,
- Dialyseeinrichtungen,
- Tageskliniken,
- Entbindungseinrichtungen,
- Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Nummern 1 bis 6 genannten Einrichtungen vergleichbar sind,
- Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutische Praxen,
- Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe,
- Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden,
- Rettungsdienste und Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes.
Erkrankungen, der Verdacht von Erkrankungen sowie ein krankheitsbedingter Tod an der in § 6 IfSG genannten Krankheiten sind gemäß § 8 IfSG dem Gesundheitsamt zu melden.
FAQ
Welche Aufgaben hat ein Gesundheitsamt im Zusammenhang mit medizinischen Einrichtungen?
Überwachung der Hygiene in medizinischen Einrichtungen, Meldung von Infektionen, Beratung zu Hygienekonzepten, Kontrolle von Infektionspräventionsmaßnahmen, Durchführung von Kontrollen und Bearbeitung von Beschwerden.
Wie werden Meldungen an das Gesundheitsamt übermittelt?
Meldungen an das Gesundheitsamt sollen elektronisch via DEMIS übermittelt werden. -> Link oder Text zur Meldung über DEMIS einfügen?
Für ergänzende Daten, z. B. einer Linelist, können Sie für eine datenschutzkonforme Übermittlung Cryptshare verwenden, um uns Dateien passwortgeschützt zur Verfügung zu stellen. Bitte denken Sie daran, dem zuständigen Gesundheitsamt das entsprechende Passwort zum Abrufen mitzuteilen.
Anleitung zu Cryptshare: Anleitung Cryptshare
Weiterführende Links
Krankenhäuser
- RKI - Aktuelle KRINKO-Empfehlungen auf einen Blick
- Infektionsschutz . Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
Arzt- und Zahnarztpraxen
