Schuleingangsuntersuchung
Leistungsbeschreibung
Die Schuleingangsuntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene und kostenfreie Pflichtuntersuchung. Alle Kinder, die bis zum 31. August das 6. Lebensjahr vollenden, werden schulpflichtig. Die ärztliche Schuleingangsuntersuchung ist ein wichtiger Teil des Schulaufnahmeverfahrens. Diese erfolgt auf Grundlage eines wissenschaftlich geprüften Screening-Verfahrens (SOPESS).
Folgende Bereiche werden erfasst:
• Überprüfung des Impfstatus und Impfberatung (gemäß STIKO-Empfehlung des Robert-Koch-Instituts, Berlin) nach Einsichtnahme des mitgebrachten Impfbuches
• Anamneseerhebung anhand des Elternfragebogens (Verlinken)
• Berücksichtigung der bisherigen kindlichen Gesundheitsvorsorgen nach Einsicht des Vorsorgeheftes (U1 – U9)
• Sehschärfenprüfung mittels Sehtestgerät (E-Haken), Prüfung des räumlichen Sehvermögens, Prüfung des Farbsinns
• Hörfähigkeitsprüfung mittels Kopfhörer-Testgerät
• Standardisiertes Screeningverfahren zur Erfassung des Entwicklungsstandes in den Bereichen:
• Grobmotorik
• Feinmotorik
• Zahlen- und Mengenvorwissen
• Aufmerksamkeit / Konzentration
• Wahrnehmung
• Sprache
• Verhalten
Ziel der Schuleingangsuntersuchung ist es, gesundheitliche und schulrelevante Beeinträchtigungen sowie Entwicklungsrisiken zu erkennen, um einen erfolgreichen und gesunden Schulbesuch zu fördern. Die Ergebnisse werden mit den Eltern ausführlich besprochen.
Anschließend erhält die zuständige Grundschule eine schulärztliche Stellungnahme. Über den Inhalt der Stellungnahme werden die Eltern informiert.
Rückstellung:
Eltern haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch zu stellen, wenn zu erwarten ist, dass das Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht erfolgreich am Unterricht der Klassenstufe 1 teilnehmen kann. Der Antrag ist bis zum 15. Mai bei der Schule zu stellen und zu begründen. Die Zurückstellung vom Schulbesuch ist prinzipiell als Ausnahme anzusehen.
Vorzeitige Einschulung:
Wenn Kinder schon im Alter von vier oder fünf Jahren im Lesen und/oder Rechnen weiter sind als Erstklässler, kann über eine vorzeitige Einschulung nachgedacht werden. Die Eltern sollten sich dann mit den zuständigen Grundschulen in Verbindung setzen.
Die Daten der Schuleingangsuntersuchung werden in anonymisierter Form an die Landesbehörde weitergegeben. Diese sind Grundlage für die Landesberichterstattung und für die Maßnahmen der Gesundheitsförderung.
FAQ
Welches Gesundheitsamt ist zuständig?
In Rheinland-Pfalz gilt das Wohnortprinzip. Dies bedeutet, dass das Gesundheitsamt am Wohnort (gewöhnlicher Aufenthaltsort) der/des zu Begutachtenden die Begutachtung durchführt.
Wie erfolgt die Terminvereinbarung?
Sie müssen zunächst nicht selbst aktiv werden. Das Gesundheitsamt erhält die Kontaktdaten von der künftigen Schule Ihres Kindes und Sie erhalten eine schriftliche Einladung per Post. Sollte dieser vorgeschlagene Termin für Sie nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Mitarbeiterin (Kontaktdaten auf dem Einladungsschreiben) in Verbindung, um einen alternativen Termin zu vereinbaren.
Wo findet die Schuleingangsuntersuchung statt?
Das legt das Gesundheitsamt fest. Mögliche Orte sind: Im Gesundheitsamt oder in einer Schule.
Was muss ich zur Schuleingangsuntersuchung mitbringen?
Vorsorgeheft (U-Heft), Impfpass, ggfs. ärztliche Befundberichte und/oder Therapieberichte, Brille, Hörgerät etc.. Der Fragebogen sollte bereits im Vorfeld online ausgefüllt werden.
Kann ich bei der Schuleingangsuntersuchung dabei sein?
Ja, ein:e Sorgeberechtigte:r sollte während der Untersuchung dabei sein. Geschwisterkinder sollten nicht mitgebracht werden. Bei der Untersuchung von Zwillingen sind zwei erwachsene Begleitpersonen notwendig, da jedes Kind einzeln untersucht wird. Sollten Sie verhindert sein, kann eine andere erwachsene Person das Kind zur Untersuchung begleiten (schriftliche Vollmacht erforderlich) (Verlinken)
Wie lange werden die Ergebnisse aufbewahrt?
10 Jahre.
Wie lange dauert eine amtsärztliche Untersuchung?
In der Regel beläuft sich die Untersuchungsdauer auf zirka 1 Stunde. Dies kann jedoch abweichen.
